„Willkürliche Förderungen“für Deals mit Seegrund
Der Landesrechnungshof kritisiert Uferankäufe in Unterach am Attersee scharf
Die wenigen Plätze für freien Seezugang können einem zu Sommerbeginn die Schweißperlen ins Gesicht treiben. Am Attersee, wo ein Großteil des Ufers privat ist, wollte die Gemeinde Unterach mithilfe des Landes Badeplätze, die für alle zugänglich sind, deutlich vergrößern. Die Gemeinde kaufte dafür mit Landesförderung ein Grundstück am Südwestende des Sees.
Doch drei Jahre später, im September 2019, beschloss die Kommune, rund ein Drittel der Liegewiese um nur zehn Euro jährlich für 30 Jahre an die Firmengruppe Seidl zu verpachten. Der Pächter verpflichtete sich dafür dazu, ein Hotel zu errichten. Im Gegenzug hat die Gemeinde der Seidl-Gruppe ein Ufergrundstück um das Hotel Goldener Anker im Ortszentrum um 4,6 Millionen Euro abgekauft, ebenfalls mit Landesförderung. Das dort geplante Hotelprojekt zerschlug sich wegen Bedenken der Anrainer.
Der Landesrechnungshof (LRH) kritisiert diese beiden Grundstücksdeals nach einer von den Grünen beauftragten Sonderprüfung am Dienstag scharf. Die Höhe der zugesagten Förderungen des Landes von 2,8 Millionen Euro für den Ankauf sei „willkürlich bemessen“und erfolgte ohne Bedarfsprüfung durch die zuständige Fachabteilung. 1,6 Millionen Euro an Gemeindebedarfszuweisungsmitteln seien bereits ausbezahlt; der Rest soll bis 2029 an die Gemeinde fließen.
Heftige Kritik übt der LRH an der „willkürlichen“Förderzusage des damaligen Gemeindelandesrates Max Hiegelsberger (ÖVP). Diese VorabEntscheidungen seien kein Einzelfall: „Wir haben die mangelnde Transparenz bei Finanzierungsentscheidungen schon mehrfach kritisiert“, sagt LRH-Direktor Friedrich Pammer.
Der Ankauf des Areals Goldener Anker im Jahr 2019 sorgt für besonderen Zündstoff. Denn um das Land zu einer Mitfinanzierung zu bewegen, brachte die Gemeinde eine mögliche Klage des Investors gegen das Land Oberösterreich ins Spiel, schreibt der LRH. Das Büro von Hiegelsberger dachte sogar daran, in einem Side-Letter die Finanzierungszusage für das Projekt mit dem Klagsverzicht und Umwidmungen für weitere Projekte des Investors zu verbinden.
„Der Bericht des LRH legt auf 117 Seiten einen Akt der politischen Verantwortungslosigkeit bloß“, sagt der grüne Klubobmann Severin Mayr. Das Land habe Millionen an Steuergeld dafür gezahlt, dass die Bevölkerung wertvollen Badeplatz verliere. Mayr fordert, dass der Badeplatz nun öffentlich bleibt – oder das Steuergeld müsse zurückgezahlt werden. SPÖ-Abgeordnete Doris Margreiter spricht von „intransparenter Mauschelei mit Steuergeld“und „dubiosen Machenschaften“.
Der LRH sieht die Möglichkeit von Rückforderungsansprüchen des Landes wegen unrichtiger Angaben der Gemeinde. Er empfiehlt, die Richtlinien der Gemeindefinanzierung grundlegend zu überarbeiten, denn diese seien für derartige Sonderfinanzierungen zu unklar. Der freie Seezugang könnte durch eine Zweckwidmung der Förderungen gestärkt werden. Aktuell sind nur noch 13 Prozent der Uferlänge des Attersees öffentlich betretbar.