Frustpotenziale beim Fliegen
Frage: Was tun, wenn der Flug zum bevorzugten Reiseziel heuer unverhältnismäßig teuer ist?
Antwort: Da hilft nur: flexibel bleiben. Wer beim Reisezeitraum keine Wahl hat, sollte alternative Reiseziele prüfen. Aber oft kann schon ein Tag früher oder später beim Flug eine deutliche Preisreduktion bedeuten. Wer nicht am Samstag oder Sonntag zurückfliegt, sondern montags, spart oft Kosten. Der Freitag ist statistisch gesehen meist der günstigste Tag für den Hinflug.
Frage: Wie finde ich die günstigsten Tage für Flüge heraus?
Antwort: Portale für den Flugpreisvergleich und viele Airlines bieten Monatsübersichten an. An diesen kann man ablesen, an welchen Tagen der Hin- und Rückflug am günstigsten ist. Wer sich hier Flexibilität leisten kann, spart in der Regel eine Menge.
Frage: Weitere Sparpotenziale?
Antwort: Liegen bei „Zusatzleistungen“wie Gepäck. Das Bordgepäck macht bei den Airlines inzwischen fast ein Drittel der Einnahmen aus. Die Extrakosten für aufgegebene Koffer haben sich seit 2014 verdreifacht. Es zahlt sich aus, beim Ticketpreis zu berücksichtigen, wie viel die Airlines für Gepäck verrechnen.
Frage: Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug kurzfristig gecancelt oder verschoben wird?
Antwort: Die Annullierung oder Verschiebung ist meist mit Fluggastrechten verbunden. Einige dieser Rechte sind unabhängig vom Grund der Flugstreichung, beispielsweise das Recht auf Erstattung des Flugpreises oder alternativ auf eine Umbuchung. Ist der Flug nach Annullierung durch die Fluggesellschaft nutzlos geworden, kann der Fluggast zusätzlich eine Entschädigung fordern. Das Recht auf Entschädigung besteht aber nur dann, wenn die Fluggesellschaft den Flug in weniger als 14 Tagen vor Abflug annulliert hat. Die Airlines können sich allerdings vom Entschädigungsanspruch befreien, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände vorliegen. Dazu zählen Streiks der Flugsicherung und des Flughafenpersonals oder Unwetter.
Frage: Was, wenn ich mein Recht nicht durchsetzen kann?
Antwort: Wer bei den Airlines direkt nicht zu seinem Recht kommt, kann sich an die Agentur für Passagier- und Fluggastrechte wenden, die beim Verkehrsministerium angesiedelt ist. Bei Auskünften zur Rechtslage oder zu eventuellen Ansprüchen auf Erstattung wird am besten das Europäische Verbraucherzentrum in Österreich konsultiert. Darüber hinaus gibt es kommerzielle Agenturen, die teilweise gegen Provision den Rechtsanspruch durchsetzen, darunter Flightright oder Fairplane.