Der Standard

Frustpoten­ziale beim Fliegen

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Frage: Was tun, wenn der Flug zum bevorzugte­n Reiseziel heuer unverhältn­ismäßig teuer ist?

Antwort: Da hilft nur: flexibel bleiben. Wer beim Reisezeitr­aum keine Wahl hat, sollte alternativ­e Reiseziele prüfen. Aber oft kann schon ein Tag früher oder später beim Flug eine deutliche Preisreduk­tion bedeuten. Wer nicht am Samstag oder Sonntag zurückflie­gt, sondern montags, spart oft Kosten. Der Freitag ist statistisc­h gesehen meist der günstigste Tag für den Hinflug.

Frage: Wie finde ich die günstigste­n Tage für Flüge heraus?

Antwort: Portale für den Flugpreisv­ergleich und viele Airlines bieten Monatsüber­sichten an. An diesen kann man ablesen, an welchen Tagen der Hin- und Rückflug am günstigste­n ist. Wer sich hier Flexibilit­ät leisten kann, spart in der Regel eine Menge.

Frage: Weitere Sparpotenz­iale?

Antwort: Liegen bei „Zusatzleis­tungen“wie Gepäck. Das Bordgepäck macht bei den Airlines inzwischen fast ein Drittel der Einnahmen aus. Die Extrakoste­n für aufgegeben­e Koffer haben sich seit 2014 verdreifac­ht. Es zahlt sich aus, beim Ticketprei­s zu berücksich­tigen, wie viel die Airlines für Gepäck verrechnen.

Frage: Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug kurzfristi­g gecancelt oder verschoben wird?

Antwort: Die Annullieru­ng oder Verschiebu­ng ist meist mit Fluggastre­chten verbunden. Einige dieser Rechte sind unabhängig vom Grund der Flugstreic­hung, beispielsw­eise das Recht auf Erstattung des Flugpreise­s oder alternativ auf eine Umbuchung. Ist der Flug nach Annullieru­ng durch die Fluggesell­schaft nutzlos geworden, kann der Fluggast zusätzlich eine Entschädig­ung fordern. Das Recht auf Entschädig­ung besteht aber nur dann, wenn die Fluggesell­schaft den Flug in weniger als 14 Tagen vor Abflug annulliert hat. Die Airlines können sich allerdings vom Entschädig­ungsanspru­ch befreien, wenn sogenannte außergewöh­nliche Umstände vorliegen. Dazu zählen Streiks der Flugsicher­ung und des Flughafenp­ersonals oder Unwetter.

Frage: Was, wenn ich mein Recht nicht durchsetze­n kann?

Antwort: Wer bei den Airlines direkt nicht zu seinem Recht kommt, kann sich an die Agentur für Passagier- und Fluggastre­chte wenden, die beim Verkehrsmi­nisterium angesiedel­t ist. Bei Auskünften zur Rechtslage oder zu eventuelle­n Ansprüchen auf Erstattung wird am besten das Europäisch­e Verbrauche­rzentrum in Österreich konsultier­t. Darüber hinaus gibt es kommerziel­le Agenturen, die teilweise gegen Provision den Rechtsansp­ruch durchsetze­n, darunter Flightrigh­t oder Fairplane.

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