Beschleunigte Energiewende
Gewessler will raschere Verfahren bei Erneuerbaren
Wien – Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) will die Blockade einzelner Bundesländer bei der Energiewende durchbrechen, indem sie Umweltverträglichkeitsverfahren etwa für Windkraftanlagen auch ohne vorherige Flächenwidmung zulässt. Die vorgeschlagene Novelle zum UVP-Gesetz muss aber noch mit dem Koalitionspartner ÖVP abgestimmt werden. In Begutachtung gegangen ist indes das Erneuerbaren-Wärme-Gesetz, das u. a. das Aus für Gasheizungen in Neubauten ab 2023 vorsieht.
Nach langem Warten soll es nun Schlag auf Schlag gehen: Neben dem erneuerbaren Wärmegesetz, das am Montag in Begutachtung geschickt wurde und unter anderem das Aus von Gasthermen in Neubauten ab kommendem Jahr beinhaltet, ist Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) selbigen Tags auch mit Vorschlägen zur Beschleunigung der Energiewende herausgerückt.
Die Vorschläge des Klimaschutzministeriums, die laut Gewessler noch mit dem Koalitionspartner ÖVP abzustimmen sind, lassen sich in drei Punkten zusammenfassen:
Keine Blockade mehr durch fehlende
■ Energieraumplanung, weniger Mehrfachprüfungen in
■ den Verfahren und die Energiewende, festgeschrieben
■ als von besonders hohem öffentlichem Interesse.
Für das Aufstellen von Windrädern und Freiflächen-Solaranlagen, aber auch von Übertragungsleitungen und Speicheranlagen braucht es passende Flächen. Manche Bundesländer
wie das Burgenland, Niederösterreich oder die Steiermark seien beispielhaft vorangegangen.
„Da gibt es Energieraumplanung, da gibt es Zonen, in denen gebaut werden kann. In anderen Bundesländern ist das bisher nicht der Fall“, sagte Gewessler – und bezog sich dabei insbesondere auf Tirol, Vorarlberg und, mit Abstrichen, Salzburg. Mit Abstrichen deshalb, weil in Salzburg nach langem Stillstand gerade eine Energieraumplanung in Ausarbeitung ist. Dort gebe es oftmals keine ausgewiesenen Flächen, infolgedessen auch keine Widmungen, was den Ausbau erneuerbarer Energien stark behindere, wenn nicht gar blockiere.
In Zukunft soll, sofern der Koalitionspartner ÖVP mitzieht, festgelegt werden, dass es keine Widmung mehr braucht, wenn in einem Bundesland keine Energieraumplanung vorliegt. Dann wird der Standort im Genehmigungsverfahren überprüft, das beschleunige ein Projekt unglaublich. Werde hingegen eine Energieraumplanung vorgeIndem legt, dürfe „selbstverständlich nur in den ausgewiesenen Zonen gebaut werden“, unterstrich Gewessler. Ob ein Datum fixiert wird, bis wann Energieraumplanungen vorzuliegen haben, ließ die Ministerin offen.
Eine weitere Beschleunigung soll durch das Streichen von Mehrfachprüfungen erfolgen. Wenn es eine Zonierung gibt, dann wird dort geprüft, ob beispielsweise ein Windpark in dieser Zone das Landschaftsbild
nicht stört. Bisher war es notwendig, dies im konkreten Verfahren nochmals nachzuweisen. „Diese Hürde können wir uns sparen“, sagte Gewessler. „Wenn eine Prüfung einmal erfolgt ist, dann gibt es ein Ergebnis, das kann man akzeptieren, ohne noch mal von vorne beginnen zu müssen.“
der Energiewende im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz ein besonderes öffentliches Interesse zugeschrieben wird, soll es weitere Verbesserungen und Beschleunigungen für den Ausbau von Windkraft, Kleinwasserkraft und Sonnenenergie geben. Nur so sei das Ziel, den Strombedarf Österreichs 2030 über das Jahr gesehen zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu schaffen, erreichbar.
Gewessler räumte ein, dass das Beschleunigungsvorhaben noch mit dem Koalitionspartner abgestimmt werden muss. Sie gehe aber davon aus, „dass wir (Grüne und ÖVP, Anm.) ein gemeinsames Interesse haben, das rasch umzusetzen“.
Stefan Moidl von der IG Windkraft wies in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Ministerin Gewessler darauf hin, wie wichtig es sei, flexibel auch und gerade bei den Genehmigungsverfahren zu sein.
So soll nicht mehr exakt festgeschrieben werden, welche Leistung die zu genehmigende Anlage hat oder wie groß der Rotor zu sein hat.
Damit vergebe man sich Chancen, die jeweils modernste Technologie einsetzen zu können, weil zumindest bisher das Genehmigungsverfahren in so einem Fall von neuem gestartet werden musste. Gewessler sicherte zu, dass dies mit der Einstufung als von hohem öffentlichem Interesse möglich sein sollte.
Aus für Gasheizungen
Neben dem auf 2023 vorgezogenen Aus für den Einbau von Gasthermen in Neubauten sieht das in Begutachtung geschickte erneuerbare Wärmegesetz auch das schrittweise Auflassen fossiler Heizsysteme in Bestandsgebäuden vor. Kaputte Öl- und Kohleheizungen müssen dann durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt werden.
Ab 2025 sollen laut Entwurf alte Kohle- und Ölheizungen, die vor 1980 errichtet wurden, verbindlich getauscht werden, ab 2035 dann alle Kohle- und Ölheizungen. Ab 2040 schließlich soll allen Gasheizungen die Stunde schlagen.