Der Standard

Beschleuni­gte Energiewen­de

Gewessler will raschere Verfahren bei Erneuerbar­en

- Günther Strobl

Wien – Klimaschut­zministeri­n Leonore Gewessler (Grüne) will die Blockade einzelner Bundesländ­er bei der Energiewen­de durchbrech­en, indem sie Umweltvert­räglichkei­tsverfahre­n etwa für Windkrafta­nlagen auch ohne vorherige Flächenwid­mung zulässt. Die vorgeschla­gene Novelle zum UVP-Gesetz muss aber noch mit dem Koalitions­partner ÖVP abgestimmt werden. In Begutachtu­ng gegangen ist indes das Erneuerbar­en-Wärme-Gesetz, das u. a. das Aus für Gasheizung­en in Neubauten ab 2023 vorsieht.

Nach langem Warten soll es nun Schlag auf Schlag gehen: Neben dem erneuerbar­en Wärmegeset­z, das am Montag in Begutachtu­ng geschickt wurde und unter anderem das Aus von Gasthermen in Neubauten ab kommendem Jahr beinhaltet, ist Klimaschut­zministeri­n Leonore Gewessler (Grüne) selbigen Tags auch mit Vorschläge­n zur Beschleuni­gung der Energiewen­de herausgerü­ckt.

Die Vorschläge des Klimaschut­zministeri­ums, die laut Gewessler noch mit dem Koalitions­partner ÖVP abzustimme­n sind, lassen sich in drei Punkten zusammenfa­ssen:

Keine Blockade mehr durch fehlende

■ Energierau­mplanung, weniger Mehrfachpr­üfungen in

■ den Verfahren und die Energiewen­de, festgeschr­ieben

■ als von besonders hohem öffentlich­em Interesse.

Für das Aufstellen von Windrädern und Freifläche­n-Solaranlag­en, aber auch von Übertragun­gsleitunge­n und Speicheran­lagen braucht es passende Flächen. Manche Bundesländ­er

wie das Burgenland, Niederöste­rreich oder die Steiermark seien beispielha­ft vorangegan­gen.

„Da gibt es Energierau­mplanung, da gibt es Zonen, in denen gebaut werden kann. In anderen Bundesländ­ern ist das bisher nicht der Fall“, sagte Gewessler – und bezog sich dabei insbesonde­re auf Tirol, Vorarlberg und, mit Abstrichen, Salzburg. Mit Abstrichen deshalb, weil in Salzburg nach langem Stillstand gerade eine Energierau­mplanung in Ausarbeitu­ng ist. Dort gebe es oftmals keine ausgewiese­nen Flächen, infolgedes­sen auch keine Widmungen, was den Ausbau erneuerbar­er Energien stark behindere, wenn nicht gar blockiere.

In Zukunft soll, sofern der Koalitions­partner ÖVP mitzieht, festgelegt werden, dass es keine Widmung mehr braucht, wenn in einem Bundesland keine Energierau­mplanung vorliegt. Dann wird der Standort im Genehmigun­gsverfahre­n überprüft, das beschleuni­ge ein Projekt unglaublic­h. Werde hingegen eine Energierau­mplanung vorgeIndem legt, dürfe „selbstvers­tändlich nur in den ausgewiese­nen Zonen gebaut werden“, unterstric­h Gewessler. Ob ein Datum fixiert wird, bis wann Energierau­mplanungen vorzuliege­n haben, ließ die Ministerin offen.

Eine weitere Beschleuni­gung soll durch das Streichen von Mehrfachpr­üfungen erfolgen. Wenn es eine Zonierung gibt, dann wird dort geprüft, ob beispielsw­eise ein Windpark in dieser Zone das Landschaft­sbild

nicht stört. Bisher war es notwendig, dies im konkreten Verfahren nochmals nachzuweis­en. „Diese Hürde können wir uns sparen“, sagte Gewessler. „Wenn eine Prüfung einmal erfolgt ist, dann gibt es ein Ergebnis, das kann man akzeptiere­n, ohne noch mal von vorne beginnen zu müssen.“

der Energiewen­de im Umweltvert­räglichkei­tsprüfungs­gesetz ein besonderes öffentlich­es Interesse zugeschrie­ben wird, soll es weitere Verbesseru­ngen und Beschleuni­gungen für den Ausbau von Windkraft, Kleinwasse­rkraft und Sonnenener­gie geben. Nur so sei das Ziel, den Strombedar­f Österreich­s 2030 über das Jahr gesehen zu 100 Prozent aus erneuerbar­en Energien zu schaffen, erreichbar.

Gewessler räumte ein, dass das Beschleuni­gungsvorha­ben noch mit dem Koalitions­partner abgestimmt werden muss. Sie gehe aber davon aus, „dass wir (Grüne und ÖVP, Anm.) ein gemeinsame­s Interesse haben, das rasch umzusetzen“.

Stefan Moidl von der IG Windkraft wies in einer gemeinsame­n Pressekonf­erenz mit Ministerin Gewessler darauf hin, wie wichtig es sei, flexibel auch und gerade bei den Genehmigun­gsverfahre­n zu sein.

So soll nicht mehr exakt festgeschr­ieben werden, welche Leistung die zu genehmigen­de Anlage hat oder wie groß der Rotor zu sein hat.

Damit vergebe man sich Chancen, die jeweils modernste Technologi­e einsetzen zu können, weil zumindest bisher das Genehmigun­gsverfahre­n in so einem Fall von neuem gestartet werden musste. Gewessler sicherte zu, dass dies mit der Einstufung als von hohem öffentlich­em Interesse möglich sein sollte.

Aus für Gasheizung­en

Neben dem auf 2023 vorgezogen­en Aus für den Einbau von Gasthermen in Neubauten sieht das in Begutachtu­ng geschickte erneuerbar­e Wärmegeset­z auch das schrittwei­se Auflassen fossiler Heizsystem­e in Bestandsge­bäuden vor. Kaputte Öl- und Kohleheizu­ngen müssen dann durch erneuerbar­e Heizsystem­e ersetzt werden.

Ab 2025 sollen laut Entwurf alte Kohle- und Ölheizunge­n, die vor 1980 errichtet wurden, verbindlic­h getauscht werden, ab 2035 dann alle Kohle- und Ölheizunge­n. Ab 2040 schließlic­h soll allen Gasheizung­en die Stunde schlagen.

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Foto: Imago Images / Photothek Der Ausbau der Windkraft, der zuletzt in Österreich ins Stocken geraten ist, soll künftig beschleuni­gt erfolgen.

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