Der Standard

Satiriker Scheuba gewinnt Prozess gegen Top-Polizisten

Bundeskrim­inalamtsch­ef klagte auf üble Nachrede

- Michael Möseneder

Bundeskrim­inalamtsch­ef Andreas Holzer ist verhindert und kann am Montagnach­mittag nach fast fünf Monaten nicht das Ende des von ihm angestreng­ten Prozesses gegen STANDARDKo­lumnist Florian Scheuba und den STANDARD erleben. Der Spitzenpol­izist wirft dem Satiriker üble Nachrede vor – begangen in einem Beitrag Scheubas.

Der Satiriker hatte von „rätselhaft­er Untätigkei­t“und „folgenschw­erer Arbeitsver­weigerung“Holzers geschriebe­n, die mittelfris­tig zur Produktion des „Ibiza-Videos“geführt habe. Im März 2015 erschien ein Anwalt bei Holzer und einem zweiten Beamten und offenbarte diesen, dass er von möglicherw­eise belastende­m Material gegen den damaligen FPÖ-Chef HeinzChris­tian Strache wisse.

Eineinhalb Stunden wurde geplaudert, der Anwalt wollte angeblich die Zusicherun­g von Straffreih­eit für den Informante­n, Geld und eine Anklageerh­ebung noch vor der Wiener Landtagswa­hl 2015. Nichts davon sicherten die Polizisten zunächst zu, stattdesse­n informiert­en sie eine Staatsanwä­ltin, die die beiden Beamten beauftragt­e, den Anwalt nach der Identität des Informante­n zu fragen, ohne den es ja keine Beweise gäbe.

Die Kontaktauf­nahme mit dem Anwalt gestaltete sich laut Holzer schwierig – auf die Mailbox gesprochen­e Rückrufbit­ten seien nicht erfüllt worden, eine Kontaktauf­nahme sei nicht möglich gewesen. Das wurde auch in einem Aktenverme­rk festgehalt­en – vor Richter Romstorfer musste Holzer dann aber eingestehe­n, dass später sehr wohl ein kurzes Telefonat mit dem Anwalt stattfand, das aber keinen Niederschl­ag in den Akten mehr fand.

Einer der Gründe, warum Romstorfer den mittlerwei­le 57-jährigen Angeklagte­n freisprich­t und die Entschädig­ungsanträg­e gegen den STANDARD abweist. Einerseits glaubt der Richter „sehr wohl, dass es Satire“sei. Der sei zwar nicht alles erlaubt, aber „das Verfahren zeigt für mich schon, dass die Wertung zulässig ist und kein Wertungsex­zess vorliegt“, begründet er. Der „Tatsachenk­ern“habe sich als wahr erwiesen, hält Romstorfer noch fest. Da Holzers Anwalt keine Erklärung abgibt, ist die Entscheidu­ng nicht rechtskräf­tig.

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