Satiriker Scheuba gewinnt Prozess gegen Top-Polizisten
Bundeskriminalamtschef klagte auf üble Nachrede
Bundeskriminalamtschef Andreas Holzer ist verhindert und kann am Montagnachmittag nach fast fünf Monaten nicht das Ende des von ihm angestrengten Prozesses gegen STANDARDKolumnist Florian Scheuba und den STANDARD erleben. Der Spitzenpolizist wirft dem Satiriker üble Nachrede vor – begangen in einem Beitrag Scheubas.
Der Satiriker hatte von „rätselhafter Untätigkeit“und „folgenschwerer Arbeitsverweigerung“Holzers geschrieben, die mittelfristig zur Produktion des „Ibiza-Videos“geführt habe. Im März 2015 erschien ein Anwalt bei Holzer und einem zweiten Beamten und offenbarte diesen, dass er von möglicherweise belastendem Material gegen den damaligen FPÖ-Chef HeinzChristian Strache wisse.
Eineinhalb Stunden wurde geplaudert, der Anwalt wollte angeblich die Zusicherung von Straffreiheit für den Informanten, Geld und eine Anklageerhebung noch vor der Wiener Landtagswahl 2015. Nichts davon sicherten die Polizisten zunächst zu, stattdessen informierten sie eine Staatsanwältin, die die beiden Beamten beauftragte, den Anwalt nach der Identität des Informanten zu fragen, ohne den es ja keine Beweise gäbe.
Die Kontaktaufnahme mit dem Anwalt gestaltete sich laut Holzer schwierig – auf die Mailbox gesprochene Rückrufbitten seien nicht erfüllt worden, eine Kontaktaufnahme sei nicht möglich gewesen. Das wurde auch in einem Aktenvermerk festgehalten – vor Richter Romstorfer musste Holzer dann aber eingestehen, dass später sehr wohl ein kurzes Telefonat mit dem Anwalt stattfand, das aber keinen Niederschlag in den Akten mehr fand.
Einer der Gründe, warum Romstorfer den mittlerweile 57-jährigen Angeklagten freispricht und die Entschädigungsanträge gegen den STANDARD abweist. Einerseits glaubt der Richter „sehr wohl, dass es Satire“sei. Der sei zwar nicht alles erlaubt, aber „das Verfahren zeigt für mich schon, dass die Wertung zulässig ist und kein Wertungsexzess vorliegt“, begründet er. Der „Tatsachenkern“habe sich als wahr erwiesen, hält Romstorfer noch fest. Da Holzers Anwalt keine Erklärung abgibt, ist die Entscheidung nicht rechtskräftig.