Der Standard

Eine alleinerzi­ehende Teilzeitan­gestellte mit Kleinkind

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Inwiefern profitiere­n nun wahrhaft Geringverd­ienende vom Entlastung­spaket der türkis-grünen Regierung? Zum Beispiel: eine alleinerzi­ehende Mutter mit Kleinkind in Wien, die in Teilzeit 800 Euro brutto pro Monat verdient – eine Summe, die vom Arbeitsmar­ktservice (AMS) bis zur Mindestsic­herungsgre­nze aufgestock­t wird.

Sie bekommt heuer eine Entlastung von knapp 1600 Euro. Diese Summe ergibt sich zu wesentlich­en Teilen aus einer Steuererle­ichterung in Form eines Absatzbetr­ags (250 Euro für das heurige Jahr), der Aufstockun­g des Kindermehr­betrages (200 Euro) und einer Einmalzahl­ung für alle Bedürftige (300 Euro). Dazu kommen die bereits erwähnten Boni: Klimabonus jeweils für Mutter und Tochter, Geld-zurück-Bonus (siehe auch Spalten links) ebenso wie die einmalige Zusatzzahl­ung zur Familienbe­ihilfe in Höhe von 180 Euro.

Längerfris­tig betrachtet, über mehrere Jahre, profitiert die Alleinerzi­ehende in den nächsten Jahren mit ungefähr 300 Euro pro Jahr vom Entlastung­spaket. Diese Summe resultiert zum Gutteil aus der Anpassung der Familienbe­ihilfe an die Inflation ab kommendem Jahr. Dieser Schritt erhöht die Beihilfe um ungefähr 20 Euro monatlich; im ganzen Jahr beträgt das Plus daher rund 240 Euro.

Darüber hinaus winken ihr grob 120 Euro jährlich aus der Abschaffun­g der kalten Progressio­n. Hier allerdings tritt ein Problem des aktuellen Entlastung­spakets deutlich zutage: Geringverd­ienerinnen, die keine Lohnsteuer entrichten, fielen bisher auch nicht der kalten Progressio­n zum Opfer – denn sie resultiert ja daher, dass man inflations­bedingt mehr an Lohnsteuer bezahlte, als man aufgrund seines Einkommens entrichten sollte. Dementspre­chend wird bei den Geringverd­ienern die kalte Progressio­n auch nur im geringen Maße abgegolten. Wie sich auch an diesem Beispiel zeigt, profitiere­n sie kaum.

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Foto: Getty Images

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