Anti-Teuerungs-Paket leistbar
Experten sehen kein Problem bei der Finanzierung
Wien – 28 Milliarden Euro will die Regierung bis 2026 ausgeben im Kampf gegen die Teuerung. Laut Expertinnen und Experten gebe es dafür budgetäre Spielräume, die Frage sei eher, ob die Maßnahmen treffsicher seien. So soll die Staatsschuldenquote trotz der Entlastung bis 2026 deutlich sinken. Ein Grund dafür ist die hohe Inflation. „Dafür, was leistbar ist, gibt es aktuell angesichts der Situation bei den Staatsschulden keine offensichtliche Grenze“, sagt der Chef des Fiskalrates, Christoph Badelt.
Bis zu 28 Milliarden Euro an zusätzlichen Hilfen und Entlastungen bringt die Regierung auf den Weg. Aber wie konkret kommt das Geld unters Volk?
Viele Details sind noch offen, erläutert Silvia Rocha-Akis, Expertin vom Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) in Wien. So war beispielsweise in STANDARD-Gesprächen mit Experten noch nicht genau zu eruieren, wie die Einmalzahlung an Arbeitslose, Sozialhilfebezieher und andere Bedürftige in der Höhe von 300 Euro an die Menschen gebracht werden wird. Eine Orientierungshilfe betreffend alles, was man bisher weiß:
■ Antrag via Steuerausgleich Alle
Leistungen, die mit der Absetzbarkeit von der Steuer zu tun haben, muss man über die Arbeitnehmerveranlagung beantragen, besser bekannt als Steuerausgleich. Dies erfolgt beispielsweise digital über das Finanzamtsportal Finanz Online. Konkret gelangen derart beispielsweise der erhöhte Familienbonus (2000 statt 1500 Euro), der erhöhte Kindermehrbetrag (550 statt 450 Euro) und der einmalige Teuerungsabsetzbetrag (bis zu 500 Euro) zu den Menschen. Die meisten Steuerpflichtigen werden diese Gelder wohl erst ab Februar nächsten Jahres zu Gesicht bekommen, denn die dazugehörige Arbeitnehmerveranlagung muss sich auf das komplette Jahr 2022 beziehen. Alternativ können Leistungen wie der Familienbonus direkt über die Lohnverrechnung vom Arbeitgeber ausbezahlt werden; das wäre bereits einige Monate früher möglich.
■ Überweisung aufs Konto Der Klimabonus wie auch der sogenannte „Teuerungsbonus“– je 250 Euro – werden ab Oktober auf die Konten der Österreicherinnen und Österreicher überwiesen.
Absender: das Klimaschutzministerium unter Leonore Gewessler (Grüne). „Liegen keine Kontodaten vor, bekommen die Menschen einen Gutschein mittels RSa-Brief. Dieser kann in Geschäften eingelöst oder bei einer Bank in Bargeld eingetauscht werden“, heißt es auf der Website des Ministeriums.
■ Automatisch draufgeschlagen
Die einmalige Erhöhung der Familienbeihilfe für alle um 180 Euro ab August 2022 wird einfach auf den laufenden Bezug draufgeschlagen, so Wifo-Expertin Rocha-Akis. Das bedeutet, all jene, die Familienbeihilfe bekommen, erhalten einmalig mehr. Dasselbe gilt für die Inflationsanpassung der Familienbeihilfe und anderer Sozialleistungen ab nächstem Jahr. Die Bezüge pro Monat werden ab dann etwa bei der Familienbeihilfe um ungefähr 20 Euro höher sein.
■ Mehr vom Netto Auswirken wird sich das Entlastungspaket auch auf dem Lohnzettel. Die Abschaffung der kalten Progression ab kommendem Jahr wird sich konkret darin äußern, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein höheres Nettogehalt auf ihren Lohnzetteln vorfinden werden.