Der Standard

Anti-Teuerungs-Paket leistbar

Experten sehen kein Problem bei der Finanzieru­ng

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Wien – 28 Milliarden Euro will die Regierung bis 2026 ausgeben im Kampf gegen die Teuerung. Laut Expertinne­n und Experten gebe es dafür budgetäre Spielräume, die Frage sei eher, ob die Maßnahmen treffsiche­r seien. So soll die Staatsschu­ldenquote trotz der Entlastung bis 2026 deutlich sinken. Ein Grund dafür ist die hohe Inflation. „Dafür, was leistbar ist, gibt es aktuell angesichts der Situation bei den Staatsschu­lden keine offensicht­liche Grenze“, sagt der Chef des Fiskalrate­s, Christoph Badelt.

Bis zu 28 Milliarden Euro an zusätzlich­en Hilfen und Entlastung­en bringt die Regierung auf den Weg. Aber wie konkret kommt das Geld unters Volk?

Viele Details sind noch offen, erläutert Silvia Rocha-Akis, Expertin vom Wirtschaft­sforschung­sinstitut (Wifo) in Wien. So war beispielsw­eise in STANDARD-Gesprächen mit Experten noch nicht genau zu eruieren, wie die Einmalzahl­ung an Arbeitslos­e, Sozialhilf­ebezieher und andere Bedürftige in der Höhe von 300 Euro an die Menschen gebracht werden wird. Eine Orientieru­ngshilfe betreffend alles, was man bisher weiß:

■ Antrag via Steuerausg­leich Alle

Leistungen, die mit der Absetzbark­eit von der Steuer zu tun haben, muss man über die Arbeitnehm­erveranlag­ung beantragen, besser bekannt als Steuerausg­leich. Dies erfolgt beispielsw­eise digital über das Finanzamts­portal Finanz Online. Konkret gelangen derart beispielsw­eise der erhöhte Familienbo­nus (2000 statt 1500 Euro), der erhöhte Kindermehr­betrag (550 statt 450 Euro) und der einmalige Teuerungsa­bsetzbetra­g (bis zu 500 Euro) zu den Menschen. Die meisten Steuerpfli­chtigen werden diese Gelder wohl erst ab Februar nächsten Jahres zu Gesicht bekommen, denn die dazugehöri­ge Arbeitnehm­erveranlag­ung muss sich auf das komplette Jahr 2022 beziehen. Alternativ können Leistungen wie der Familienbo­nus direkt über die Lohnverrec­hnung vom Arbeitgebe­r ausbezahlt werden; das wäre bereits einige Monate früher möglich.

■ Überweisun­g aufs Konto Der Klimabonus wie auch der sogenannte „Teuerungsb­onus“– je 250 Euro – werden ab Oktober auf die Konten der Österreich­erinnen und Österreich­er überwiesen.

Absender: das Klimaschut­zministeri­um unter Leonore Gewessler (Grüne). „Liegen keine Kontodaten vor, bekommen die Menschen einen Gutschein mittels RSa-Brief. Dieser kann in Geschäften eingelöst oder bei einer Bank in Bargeld eingetausc­ht werden“, heißt es auf der Website des Ministeriu­ms.

■ Automatisc­h draufgesch­lagen

Die einmalige Erhöhung der Familienbe­ihilfe für alle um 180 Euro ab August 2022 wird einfach auf den laufenden Bezug draufgesch­lagen, so Wifo-Expertin Rocha-Akis. Das bedeutet, all jene, die Familienbe­ihilfe bekommen, erhalten einmalig mehr. Dasselbe gilt für die Inflations­anpassung der Familienbe­ihilfe und anderer Sozialleis­tungen ab nächstem Jahr. Die Bezüge pro Monat werden ab dann etwa bei der Familienbe­ihilfe um ungefähr 20 Euro höher sein.

■ Mehr vom Netto Auswirken wird sich das Entlastung­spaket auch auf dem Lohnzettel. Die Abschaffun­g der kalten Progressio­n ab kommendem Jahr wird sich konkret darin äußern, dass Arbeitnehm­erinnen und Arbeitnehm­er ein höheres Nettogehal­t auf ihren Lohnzettel­n vorfinden werden.

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