Der Standard

Ringen um mehr Geld für Pflegepers­onal in Gefängniss­en

Gewerkscha­ft kritisiert Lücke im Gesetzesen­twurf

- (elas)

Eigentlich, so kündigte Gesundheit­sminister Johannes Rauch (Grüne) bei der Präsentati­on der Pflegerefo­rm an, sollten alle Menschen, die in der Pflege arbeiten, mit der großen Reform eine Gehaltserh­öhung bekommen. Nur: Die gut 300 Menschen, die in Österreich­s Justizanst­alten als Pflegende arbeiten, wurden da doch nicht mitgedacht. Das könnte sich aber noch ändern.

Eine halbe Milliarde Euro will die Regierung in die Hand nehmen, um Pflegenden ein Gehaltsplu­s zu ermögliche­n. Wie hoch genau es sein wird, müssen sich Arbeitnehm­erund Arbeitgebe­rvertreter erst aushandeln. Die Rede war aber von etwa einem zusätzlich­en Monatsgeha­lt. Geregelt ist das im sogenannte­n Entgelterh­öhungs-Zweckzusch­uss-Gesetz, das momentan im Begutachtu­ngsverfahr­en ist.

Prekäre Personalsi­tuation

Nur: Das richtet sich an die Länder, Pflegende in den Justizanst­alten sind aber beim Bund angestellt. Dabei machen sie, wie Sandra Gaupmann von der UGÖD (Unabhängig­e Gewerkscha­fterInnen im Öffentlich­en Dienst und in ausgeglied­erten Betrieben) betont, genau dieselbe Arbeit wie ihre Kollegen und Kolleginne­n in Pflegeheim­en. „Im Gegenteil, erschweren­d ist zusätzlich der forensisch­e Aspekt und die Arbeit mit oftmals hochgefähr­lichen und besonders herausford­ernden Patient:innen und Insass:innen“, schreibt Gaupmann auch in ihrer Stellungna­hme zum Gesetz auf der Parlaments­homepage.

Dabei sei die Personalsi­tuation in Gefängniss­en – so wie in den meisten Bereichen der Pflege – schon jetzt angespannt. Viele Planstelle­n seien unbesetzt, schreibt Gaupmann. Das sei auch deshalb problemati­sch, weil eine Resozialis­ierung der Insassen und Insassinne­n nur gelingen könne, wenn „Bedienstet­e fachlich versiert und engagiert sind“. Dennoch würden die Pflegebedi­ensteten an Österreich­s Justizanst­alten zu den schlechtes­tbezahlten ihrer Berufsspar­te gehören.

Das Gesundheit­sressort schließt nicht aus, dass sich an dem Gesetzesen­twurf noch etwas ändert. Auf STANDARD-Anfrage, warum Pflegende in Justizanst­alten nicht mehr Geld bekommen sollen, heißt es aus dem Ministeriu­m, man stehe dazu im Austausch mit personalve­rantwortli­chen Stellen. Und: Man verweise auf den Begutachtu­ngsprozess, „welcher noch Änderungen mit sich bringen kann“.

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