Ringen um mehr Geld für Pflegepersonal in Gefängnissen
Gewerkschaft kritisiert Lücke im Gesetzesentwurf
Eigentlich, so kündigte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) bei der Präsentation der Pflegereform an, sollten alle Menschen, die in der Pflege arbeiten, mit der großen Reform eine Gehaltserhöhung bekommen. Nur: Die gut 300 Menschen, die in Österreichs Justizanstalten als Pflegende arbeiten, wurden da doch nicht mitgedacht. Das könnte sich aber noch ändern.
Eine halbe Milliarde Euro will die Regierung in die Hand nehmen, um Pflegenden ein Gehaltsplus zu ermöglichen. Wie hoch genau es sein wird, müssen sich Arbeitnehmerund Arbeitgebervertreter erst aushandeln. Die Rede war aber von etwa einem zusätzlichen Monatsgehalt. Geregelt ist das im sogenannten Entgelterhöhungs-Zweckzuschuss-Gesetz, das momentan im Begutachtungsverfahren ist.
Prekäre Personalsituation
Nur: Das richtet sich an die Länder, Pflegende in den Justizanstalten sind aber beim Bund angestellt. Dabei machen sie, wie Sandra Gaupmann von der UGÖD (Unabhängige GewerkschafterInnen im Öffentlichen Dienst und in ausgegliederten Betrieben) betont, genau dieselbe Arbeit wie ihre Kollegen und Kolleginnen in Pflegeheimen. „Im Gegenteil, erschwerend ist zusätzlich der forensische Aspekt und die Arbeit mit oftmals hochgefährlichen und besonders herausfordernden Patient:innen und Insass:innen“, schreibt Gaupmann auch in ihrer Stellungnahme zum Gesetz auf der Parlamentshomepage.
Dabei sei die Personalsituation in Gefängnissen – so wie in den meisten Bereichen der Pflege – schon jetzt angespannt. Viele Planstellen seien unbesetzt, schreibt Gaupmann. Das sei auch deshalb problematisch, weil eine Resozialisierung der Insassen und Insassinnen nur gelingen könne, wenn „Bedienstete fachlich versiert und engagiert sind“. Dennoch würden die Pflegebediensteten an Österreichs Justizanstalten zu den schlechtestbezahlten ihrer Berufssparte gehören.
Das Gesundheitsressort schließt nicht aus, dass sich an dem Gesetzesentwurf noch etwas ändert. Auf STANDARD-Anfrage, warum Pflegende in Justizanstalten nicht mehr Geld bekommen sollen, heißt es aus dem Ministerium, man stehe dazu im Austausch mit personalverantwortlichen Stellen. Und: Man verweise auf den Begutachtungsprozess, „welcher noch Änderungen mit sich bringen kann“.