Deutschförderung wird für manche Volksschulkinder aufgestockt
Bisher war nach zwei Jahren mit der Unterstützung Schluss, wenn Kinder vom außerordentlichen in den ordentlichen Status wechselten
Wien – Folgt man der Logik der 2018/19 unter Türkis-Blau eingeführten Deutschförderklassen, so müssten Schülerinnen und Schüler, die nicht ausreichend Deutsch sprechen, nach maximal zwei Jahren die Sprache beherrschen. Dann endet mit dem Ablauf ihres außerordentlichen Status (a. o.) ihre „Schonfrist“– und damit jegliche Förderung, die viele auch weiterhin brauchten. Immerhin dauert der Prozess des Sprachenlernens mehrere Jahre.
Dem will nun auch Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) Rechnung tragen. Im Rahmen einer Pressekonferenz verkündete er am Dienstag ein 4,5-Millionen-Euro-Paket, das jährlich jenen Schülerinnen und Schülern an Volksschulen zugutekommen soll, die auch nach dem Übertritt in die Regelklasse nicht sattelfest in Deutsch sind. An der Deutschförderklasse an sich, dem vielkritisierten bildungspolitischen Überbleibsel aus der türkis-blauen Ära, will Polaschek – noch – nicht rütteln. Über den Sommer laufe noch eine Evaluierung dieser separierten Klassen. Dementsprechend werde dann noch weiter verbessert, kündigte auch Grünen-Bildungssprecherin Sibylle Hamann an.
Status außerordentlich
Ob ein Kind überhaupt in die Deutschförderklasse kommt, entscheidet sein Abschneiden bei der Mika-D-Testung. Wird sein Deutsch als „unzureichend“oder „mangelhaft“eingestuft, werden die Betroffenen als „außerordentlich“geführt – Noten gibt es dann keine. Rund 32.000 Kinder und Jugendliche haben aktuell diesen Status in Österreich. Bei einer Mindestanzahl von acht Betroffenen sind die Schulen verpflichtet, eine Deutschförderklasse zu eröffnen. An der Volksschule haben sie dann 15, an einer Mittelschule 20 Stunden Deutschunterricht pro Woche. Schaffen die Schülerinnen und Schüler den Sprung auf „mangelhaft“, kommen sie in die Regelklasse und erhalten zusätzlich acht Stunden Deutschförderung. Nach zwei Jahren ist aber Schluss. Mit dem automatischen Übergang zum ordentlichen Status haben sie keinen Anspruch mehr auf Unterstützung. Mit der nun vorgestellten Maßnahme, die bereits im Herbst greifen soll, werde die Deutschförderung für diese Gruppe weiter ausgebaut, sagte Polaschek.
Wie viele Schulkinder dieses Angebot in welchem Ausmaß nützen werden, ist aber noch unklar. Schulleitungen mit großem Unterstützungsbedarf können sich bei der jeweiligen Bildungsdirektion melden, diese entscheide dann, wohin die Förderungen fließen und wie viele Stunden sie umfassen. Fest steht auch: Die Förderungen betreffen nur Volksschulen – für ältere Kinder und Jugendliche an Mittelschulen ändert sich nichts.
Übergang für Ukrainer
Änderungen gibt es auch für ukrainische Schüler: Wie bereits im Zuge der Fluchtbewegung 2015 gibt es seit Ende Mai wieder „Übergangslehrgänge“. Bis zu sechs Wochen können ukrainische Jugendliche ab 15 Jahren auch in den Sommerferien intensive Deutschförderung erhalten, um sich etwa für weiterführende Schulen vorzubereiten. Dass bis dato 11.000 ukrainische Flüchtlinge ins österreichische Schulwesen integriert wurden, bezeichnet Flüchtlingskoordinator Michael Takacs, der bei der Pressekonferenz anwesend war, als „beachtliche Leistung“.