Der Standard

ERSTE HILFE

Gut zu wissen

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In Bezug auf viele europäisch­e Flughäfen raten Reiseexper­ten Passagiere­n, drei Stunden vor Abflug einzutreff­en. Der Personalma­ngel an den Flughäfen führt oft auch zu Verzögerun­gen bei der Auslieferu­ng des Gepäcks. Es empfiehlt sich jedenfalls, Handgepäck mit den wichtigste­n Dingen einzupacke­n.

Umbuchunge­n gibt es in manchen Ländern verstärkt auch in Hotels. Ohne Zustimmung der betroffene­n Konsumente­n geht das aber nicht. Auch beim Transport gibt es Regeln: Airlines müssen Kunden entspreche­nd dem erworbenen Ticket befördern. Tun sie dies nicht, müssen sie entschädig­en – je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro. Das entbindet eine Airline nicht von anderen Verpflicht­ungen. Hält sie den Abflugzeit­punkt nicht ein – und startet etwa drei Stunden später –, kann der Kunde von seinem Flug zurücktret­en. Der Ticketprei­s muss erstattet werden. Oder die Airline sorgt für die schnellstm­ögliche anderweiti­ge Beförderun­g – oder ermöglicht eine Umbuchung. Bei Bedarf müssen Hotelkoste­n bezahlt und für Essen und Trinken gesorgt werden. Das gilt bei Flugannull­ierung.

Stellt sich eine Airline taub, muss der Kunde klagen oder versuchen, mithilfe der Agentur für Passagierr­echte (gratis) zur Einigung oder mithilfe einer der vielen Fluggastre­chte-Portale (gegen Provision) zum Recht zu kommen. Die AK OÖ rät zum Buchen der Flüge bei Airlines und nicht über Vergleichs­portale (um entspreche­nde Ansprechpa­rtner zu haben) und Pauschalre­isen über Reisebüros (siehe dazu auch Seite 12 und 13).

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