ERSTE HILFE
Gut zu wissen
In Bezug auf viele europäische Flughäfen raten Reiseexperten Passagieren, drei Stunden vor Abflug einzutreffen. Der Personalmangel an den Flughäfen führt oft auch zu Verzögerungen bei der Auslieferung des Gepäcks. Es empfiehlt sich jedenfalls, Handgepäck mit den wichtigsten Dingen einzupacken.
Umbuchungen gibt es in manchen Ländern verstärkt auch in Hotels. Ohne Zustimmung der betroffenen Konsumenten geht das aber nicht. Auch beim Transport gibt es Regeln: Airlines müssen Kunden entsprechend dem erworbenen Ticket befördern. Tun sie dies nicht, müssen sie entschädigen – je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro. Das entbindet eine Airline nicht von anderen Verpflichtungen. Hält sie den Abflugzeitpunkt nicht ein – und startet etwa drei Stunden später –, kann der Kunde von seinem Flug zurücktreten. Der Ticketpreis muss erstattet werden. Oder die Airline sorgt für die schnellstmögliche anderweitige Beförderung – oder ermöglicht eine Umbuchung. Bei Bedarf müssen Hotelkosten bezahlt und für Essen und Trinken gesorgt werden. Das gilt bei Flugannullierung.
Stellt sich eine Airline taub, muss der Kunde klagen oder versuchen, mithilfe der Agentur für Passagierrechte (gratis) zur Einigung oder mithilfe einer der vielen Fluggastrechte-Portale (gegen Provision) zum Recht zu kommen. Die AK OÖ rät zum Buchen der Flüge bei Airlines und nicht über Vergleichsportale (um entsprechende Ansprechpartner zu haben) und Pauschalreisen über Reisebüros (siehe dazu auch Seite 12 und 13).