Halber Weg, halbe Tat
Betrifft: Kolumne „Die abgesandelte Republik“von Veit Dengler
der Standard, 20. 6. 2022 Die politischen „Verantwortungsträger“kündigen an, das Verteidigungsbudget massiv erhöhen zu wollen, schließen weitere, unumgängliche Maßnahmen aber von vornherein aus.
Ohne gleichzeitige Umsetzung eines Konzepts für die quantitativ und qualitativ (einschließlich Übungen) zufriedenstellende personelle Befüllung der Milizorganisation – insbesondere der Kadersoldaten – bahnt sich eine großangelegte Verschwendung von Steuergeld an.
Dabei müsste man die verpflichtenden ehemaligen Truppenübungen und Kaderübungen (vorerst) gar nicht wieder einführen, die Exekution des bestehenden Paragrafen 21, Absatz drei des Wehrgesetzes wäre schon ein erster, wichtiger Schritt.
Dieser sieht nämlich vor, dass bis zu zwölf Prozent der Grundwehrdienstleistenden pro Kalenderjahr zu Milizübungen (für Mannschaften 30 Tage, für Unteroffiziersfunktionen 120 Tage) verpflichtet werden „dürfen“– wobei auf diesen Prozentsatz jene Wehrpflichtigen anzurechnen sind, die sich freiwillig zur Leistung von Milizübungen gemeldet haben.
Über dieses „Dürfen“trauen sich die „Verantwortungsträger“offensichtlich nicht drüber und versuchen, das mit Milliardeninvestitionen zu verschleiern.
Wie sagte einst Franz Grillparzer? „Das ist der Fluch von unserm edeln Haus: Auf halben Wegen und zu halber Tat, mit halben Mitteln zauderhaft zu streben. Ja oder nein, hier ist kein Mittelweg.“(Ein Bruderzwist in Habsburg, zweiter Aufzug)
Arnold Pritz Hauptmann der Reserve 5572 Mariapfarr