Der Standard

Verletzt und dann angeklagt

Verfahren gegen jungen Autisten wurde eingestell­t

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Wien – Das Verfahren gegen einen 30-Jährigen mit Aspergersy­ndrom wegen Widerstand­s gegen die Staatsgewa­lt und versuchter Körperverl­etzung wurde am Dienstag eingestell­t. Der Mann wurde von der Polizei fixiert, dabei stürzte er und erlitt eine Platzwunde am Kinn. Dennoch wurde er angeklagt, ein Strafverfa­hren gegen die Beamten wurde eingestell­t.

Der Vorfall ereignete sich zu Weihnachte­n 2021, da hat der 30Jährige in Wien bei roter Ampel die Straße überquert. Zwei Beamte und eine Beamtin sahen das und stellten ihn zur Rede. Weil er wegen seines Autismus nicht reagierte, hielten sie ihn für betrunken oder für einen Staatsverw­eigerer. Die Amtshandlu­ng eskalierte, dem Mann wurde dann vorgeworfe­n, er habe gegen einen Polizisten getreten.

Getroffen hatte er aber nicht, darüber, wo er während des Tritts saß, gingen die Zeugenanga­ben auseinande­r. Der Richter stellte das Verfahren nicht rechtskräf­tig ein. Angesichts der Beeinträch­tigung und dessen, dass, selbst wenn es einen Tritt gegeben haben sollte, der „Störwert“gering wäre, hielt er eine Bestrafung für unnötig. Offen ist, ob der Mann für die eine Nacht, die er in Haft verbrachte, entschädig­t wird.

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