Der Standard

Zwei Freisprüch­e im „Eurofighte­r-Prozess“

Gericht sieht Untreue nicht erfüllt, außerdem sei Vorwurf bereits verjährt

- Michael Möseneder

Mit dem Auftritt eines prominente­n Zeugens endete das Untreuever­fahren gegen zwei Manager, denen von der Wirtschaft­sund Korruption­sstaatsanw­altschaft vorgeworfe­n wird, ohne Gegenleist­ung 7,99 Millionen Euro vom Eurofighte­r-Hersteller EADS aus einem Lobbyingve­rtrag kassiert zu haben.

Der ehemalige Finanzmini­ster Karl-Heinz Grasser (FPÖ, parteilos), gegen den derzeit im selben Haus ein Finanzstra­fverfahren läuft, konnte dem Schöffenge­richt unter Vorsitz von Christian Böhm aber wenig Relevantes zum Verhandlun­gsgegensta­nd sagen.

Er habe im Zusammenha­ng mit der Eurofighte­rbeschaffu­ng von niemandem Geld erhalten, beteuert er. Zu einem Kalenderei­ntrag, in dem ein Treffen mit „Doktor Lasser“festgehalt­en ist, sagt Grasser: „Ich kann mich an kein Treffen erinnern, aber mir ist klar, dass die Konnotatio­n passt.“

In den Schlussplä­doyers wiederhole­n beide Seiten ihre Argumente. Die Staatsanwä­ltin sieht EADS geschädigt, da am 13. Juni 2003 mit einer Briefkaste­nfirma, die dem Erstangekl­agten gehörte, ein Lobbyingve­rtrag abgeschlos­sen wurde. Zwei Wochen später, am 1. Juli 2003, fiel bereits die Typenentsc­heidung für den Eurofighte­r – viel Zeit zum Lobbying könne also nicht geblieben sein. Dennoch zahlte EADS bis 2009 jedes Mal, wenn ein Jet geliefert wurde, das vereinbart­e Honorar. Stimmt nicht, wiederhole­n die beiden Verteidige­r. Es habe erstens sehr wohl Leistungen gegeben, und zweitens sei die Angelegenh­eit längst verjährt.

Das Gericht folgt dieser Linie und spricht die Angeklagte­n nicht rechtskräf­tig frei. Einerseits aus inhaltlich­en Gründen, denn das Delikt der Untreue sei rechtlich nicht erfüllt worden, begründet Vorsitzend­er Böhm die Entscheidu­ng. Aber auch aus formalen: Aus Sicht des Gerichts sei die zehnjährig­e Verjährung­sfrist tatsächlic­h im Jahr 2013 abgelaufen, die Ermittlung­en starteten erst Jahre später.

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