Zwei Freisprüche im „Eurofighter-Prozess“
Gericht sieht Untreue nicht erfüllt, außerdem sei Vorwurf bereits verjährt
Mit dem Auftritt eines prominenten Zeugens endete das Untreueverfahren gegen zwei Manager, denen von der Wirtschaftsund Korruptionsstaatsanwaltschaft vorgeworfen wird, ohne Gegenleistung 7,99 Millionen Euro vom Eurofighter-Hersteller EADS aus einem Lobbyingvertrag kassiert zu haben.
Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ, parteilos), gegen den derzeit im selben Haus ein Finanzstrafverfahren läuft, konnte dem Schöffengericht unter Vorsitz von Christian Böhm aber wenig Relevantes zum Verhandlungsgegenstand sagen.
Er habe im Zusammenhang mit der Eurofighterbeschaffung von niemandem Geld erhalten, beteuert er. Zu einem Kalendereintrag, in dem ein Treffen mit „Doktor Lasser“festgehalten ist, sagt Grasser: „Ich kann mich an kein Treffen erinnern, aber mir ist klar, dass die Konnotation passt.“
In den Schlussplädoyers wiederholen beide Seiten ihre Argumente. Die Staatsanwältin sieht EADS geschädigt, da am 13. Juni 2003 mit einer Briefkastenfirma, die dem Erstangeklagten gehörte, ein Lobbyingvertrag abgeschlossen wurde. Zwei Wochen später, am 1. Juli 2003, fiel bereits die Typenentscheidung für den Eurofighter – viel Zeit zum Lobbying könne also nicht geblieben sein. Dennoch zahlte EADS bis 2009 jedes Mal, wenn ein Jet geliefert wurde, das vereinbarte Honorar. Stimmt nicht, wiederholen die beiden Verteidiger. Es habe erstens sehr wohl Leistungen gegeben, und zweitens sei die Angelegenheit längst verjährt.
Das Gericht folgt dieser Linie und spricht die Angeklagten nicht rechtskräftig frei. Einerseits aus inhaltlichen Gründen, denn das Delikt der Untreue sei rechtlich nicht erfüllt worden, begründet Vorsitzender Böhm die Entscheidung. Aber auch aus formalen: Aus Sicht des Gerichts sei die zehnjährige Verjährungsfrist tatsächlich im Jahr 2013 abgelaufen, die Ermittlungen starteten erst Jahre später.