Der Standard

Keine Polizeikar­riere für „Links-Linke“

Gleichbeha­ndlungskom­mission kritisiert Postenverg­abe bei Salzburger Polizei

- Thomas Neuhold

Das Gutachten der Gleichbeha­ndlungskom­mission des Bundes umfasst 19 Seiten, und es geht mit einer Postenverg­abe in der Salzburger Polizei ungewöhnli­ch hart ins Gericht. Bei der Besetzung der stellvertr­etenden Leitung einer Fachabteil­ung im Kriminalre­ferat des Stadtpoliz­eikommando­s am 1. Jänner 2021 sei ein Bewerber aus weltanscha­ulichen Gründen nicht zum Zug gekommen, heißt es in dem Papier sinngemäß.

Die Landespoli­zeidirekti­on habe der Kommission weder schriftlic­h noch mündlich „überzeugen­d darlegen“können, warum der Beamte, der bei der Kommission Beschwerde eingelegt hatte, nicht zum Zug gekommen sei. Sie habe auch nicht darlegen können, „dass für die Besetzungs­entscheidu­ng nicht seine Weltanscha­uung ausschlagg­ebend gewesen ist“.

Ausdrückli­ch verweist der Senat II der Kommission auf die schadeners­atzrechtli­chen Ansprüche des Betroffene­n. Gemeint sind damit beispielsw­eise Verdienste­ntgang und vermindert­e Ruhebezüge.

Liberaler oder „Revoluzzer“

Der Fall ist für die Salzburger Polizei wenig schmeichel­haft, hat sich doch der betroffene Bezirksins­pektor in der Vergangenh­eit auch in den Lokalmedie­n einen Namen gemacht. Er gilt als wichtiger Ansprechpa­rtner für Behörden, aber auch für NGOs, wenn es um Fragen wie Gewaltschu­tz für Frauen oder Gewalt im sozialen Nahbereich und im Prävention­sbereich geht.

Wie aus dem Gutachten der Kommission hervorgeht, sei er aber wiederholt bei Beförderun­gen übergangen worden. Obschon der Polizist keine politische Funktion ausübe, seien ihm Aufstiegsm­öglichkeit­en verwehrt worden. Er habe dies lange „sportlich“gesehen. Als ihm bei der jüngsten Postenverg­abe eine an Dienstjahr­en wesentlich jüngere Kollegin vorgezogen wurde, habe er sich aber schließlic­h an die Gleichbeha­ndlungskom­mission gewandt.

Es sei bekannt, dass er „weltanscha­ulich eher auf der liberalere­n Seite angesiedel­t werde“, gab der Beamte vor der Kommission ergänzend zu Protokoll. Gemeint sei „sein Eintreten für Frauenrech­te und Minderheit­en“oder bei Themen, die „die Asylkrise oder Migrations­fragen“betreffen. Manchmal sei es natürlich unangenehm, wenn man dafür einstehe, dass die Einhaltung der Menschenre­chte in der Exekutivau­sübung ein hohes Gut darstelle.

Gegipfelt habe die Ablehnung seiner Person laut Protokoll schließlic­h in der Aussage des vorgesetzt­en Dienststel­lenleiters, der gegenüber einem Kollegen bereits 2013 meinte: „Die links-linken Revoluzzer werden eh nix.“Damals sei es um die Nachbesetz­ung eines Sachbearbe­iters im Kriminalre­ferat gegangen.

„Anscheinsb­eweis“

Der Salzburger Landespoli­zeikommand­ant Bernhard Rausch konnte am Montag auf Anfrage des STANDARD „aus Termingrün­den“zu den Vorgängen nicht Stellung nehmen, will dies aber zeitnah nachholen. In einem Interview mit den Salzburger Nachrichte­n hat Rausch aber schon vor rund zwei Jahren zur Gleichbeha­ndlungskom­mission festgehalt­en, „dass diese Kommission eher beschwerde­führerfreu­ndlich entscheide­t. Ein Anscheinsb­eweis reicht.“Das sei nicht mit einem gerichtsve­rwertbaren Verfahren vergleichb­ar.

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Stadtpoliz­eikommando Salzburg: Wer hier Karriere machen will, sollte weltanscha­ulich besser nicht als „Linker“gelten.

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