Die Teureren
Neukunden, die umziehen oder Verträge wechseln, bekommen hohe Preise voll zu spüren
Neukunden sind all jene, die einen neuen Vertrag mit einem Energieversorger abschließen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn jemand in eine neue Wohnung umzieht – wobei es dann aber unter gewissen Umständen möglich ist, dass man seinen alten Vertrag mitnimmt. Aber auch wer seinen Vertrag wegen hoher Preise kündigt und bei einem anderen Versorger unterschlüpft, fungiert dort als Neukunde.
Bei Neukunden kommen die derzeitigen Rekordpreise für Strom und Gas stärker an als bei den Bestandskunden – und vor allem früher. Denn die Reserven an Energiemengen, die der jeweilige Versorger möglicherweise bereits gekauft hat, als die Preise noch niedriger lagen, werden üblicherweise nicht an Neukunden weitergereicht, sondern an die Bestandskunden (siehe Artikel links).
Wenn Neukunden also erstmalig ihre Energierechnungen bekommen, sind darin die derzeit hohen Weltmarktpreise von Anfang an voll eingepreist.
Grundsätzlich haben Energiekundinnen und -kunden gesetzlich das Recht, ihren Vertrag zu kündigen, wenn ein Versorger die Preise erhöht oder die Tarife ändert. Allerdings ist dieses Recht derzeit nicht besonders viel wert. Konsumentenschützer, etwa von der Arbeiterkammer, raten deshalb derzeit zur Vorsicht bei vorschnellem Vertragswechsel. Denn nach dem Wechsel zu einem anderen Versorger können die Kosten durchaus noch höher ausfallen.
Wer trotzdem einen Vertragswechsel anstrebt, sollte sich gründlich informieren: Auf der Website der Regulierungsbehörde E-Control etwa steht ein Tarifvergleichskalkulator zur Verfügung, mit dem sich anhand von Postleitzahl und vermutlichem Verbrauch die Kosten einschätzen lassen. Darüber hinaus bieten Organisationen wie die Arbeiterkammer und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) telefonisch Hilfe an.
Immerhin gewinnen all jene, die ihren Vertrag kündigen, aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung eine Atempause. Laut einem Beschluss, den die türkisgrüne Regierung erst vergangenen Herbst gefällt hat, muss der Vertrag mit dem alten Energieversorger bei einer Kündigung wegen höherer Tarife noch drei Monate weiterlaufen – mit den bisherigen Preisen. Trotzdem: Die Frage bleibt offen, ob man nach Ablauf dieser Frist tatsächlich besser aussteigt.