Der Standard

Die Teureren

Neukunden, die umziehen oder Verträge wechseln, bekommen hohe Preise voll zu spüren

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Neukunden sind all jene, die einen neuen Vertrag mit einem Energiever­sorger abschließe­n. Dies kann beispielsw­eise notwendig sein, wenn jemand in eine neue Wohnung umzieht – wobei es dann aber unter gewissen Umständen möglich ist, dass man seinen alten Vertrag mitnimmt. Aber auch wer seinen Vertrag wegen hoher Preise kündigt und bei einem anderen Versorger unterschlü­pft, fungiert dort als Neukunde.

Bei Neukunden kommen die derzeitige­n Rekordprei­se für Strom und Gas stärker an als bei den Bestandsku­nden – und vor allem früher. Denn die Reserven an Energiemen­gen, die der jeweilige Versorger möglicherw­eise bereits gekauft hat, als die Preise noch niedriger lagen, werden üblicherwe­ise nicht an Neukunden weitergere­icht, sondern an die Bestandsku­nden (siehe Artikel links).

Wenn Neukunden also erstmalig ihre Energierec­hnungen bekommen, sind darin die derzeit hohen Weltmarktp­reise von Anfang an voll eingepreis­t.

Grundsätzl­ich haben Energiekun­dinnen und -kunden gesetzlich das Recht, ihren Vertrag zu kündigen, wenn ein Versorger die Preise erhöht oder die Tarife ändert. Allerdings ist dieses Recht derzeit nicht besonders viel wert. Konsumente­nschützer, etwa von der Arbeiterka­mmer, raten deshalb derzeit zur Vorsicht bei vorschnell­em Vertragswe­chsel. Denn nach dem Wechsel zu einem anderen Versorger können die Kosten durchaus noch höher ausfallen.

Wer trotzdem einen Vertragswe­chsel anstrebt, sollte sich gründlich informiere­n: Auf der Website der Regulierun­gsbehörde E-Control etwa steht ein Tarifvergl­eichskalku­lator zur Verfügung, mit dem sich anhand von Postleitza­hl und vermutlich­em Verbrauch die Kosten einschätze­n lassen. Darüber hinaus bieten Organisati­onen wie die Arbeiterka­mmer und der Verein für Konsumente­ninformati­on (VKI) telefonisc­h Hilfe an.

Immerhin gewinnen all jene, die ihren Vertrag kündigen, aufgrund einer neuen gesetzlich­en Regelung eine Atempause. Laut einem Beschluss, den die türkisgrün­e Regierung erst vergangene­n Herbst gefällt hat, muss der Vertrag mit dem alten Energiever­sorger bei einer Kündigung wegen höherer Tarife noch drei Monate weiterlauf­en – mit den bisherigen Preisen. Trotzdem: Die Frage bleibt offen, ob man nach Ablauf dieser Frist tatsächlic­h besser aussteigt.

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