Illegales Autorennen auf der Ringstraße endete mit Toter
26-Jähriger ignorierte Rotlicht und rammte Frau
Gut hundert Meter lang lieferten sich am Sonntagabend auf der Wiener Ringstraße zwei Autofahrer ein Rennen, das für eine unbeteiligte 48-jährige Lenkerin tödlich endete. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand der Polizei begannen gegen 19.45 Uhr ein 26-Jähriger in einem Mercedes Baujahr 2007 und ein weiterer Mann in einem BMW bei der Kreuzung Schottenring/Schottengasse Gas zu geben, berichtet Polizeisprecher Markus Dittrich.
Bei der nächsten ampelgeregelten Kreuzung des Schottenrings mit der Wipplingerstraße ignorierte der 26Jährige das Rotlicht und donnerte in die Fahrerinnenseite eines Wagens, der von einer 48 Jahre alten Frau gelenkt wurde. Der Aufprall war so heftig, dass das Opfer in dem deformierten Wrack eingeklemmt wurde und erst von der Berufsfeuerwehr Wien geborgen werden konnte. Obwohl sie danach notfallmedizinisch versorgt und in den Schockraum eines Krankenhauses gebracht wurde, starb sie im Spital.
Während der leicht verletzte 26-Jährige, ein in Belgien gemeldeter Syrer, vor Ort gestellt werden konnte, flüchtete der BMW-Fahrer zunächst. Was dieser nicht wissen konnte: Die Insassen eines dahinter regelkonform fahrenden Autos hatten die beiden gefilmt. Die Polizei konnte laut Dittrich so auch den zweiten Lenker ausforschen, bis Montagnachmittag stand dessen Einvernahme aber noch aus.
Der 26-Jährige, der über Anordnung der Staatsanwaltschaft festgenommen worden war, verriet bisher nicht, was er in Wien machte und wie es zu dem Rennen gekommen war. Eine Amtsärztin stellte bei ihm eine Übermüdung fest, eine Beeinträchtigung durch Alkohol oder illegale Rauschmittel wurde dagegen nicht diagnostiziert. Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung.
Strafen verdoppelt
Erst vor einem Jahr wurden mit 1. September die gesetzlichen Regelungen gegen derartige Rennen verschärft. Damals wurden die finanziellen Mindeststrafen für gravierende Geschwindigkeitsübertretungen ebenso verdoppelt wie die Mindestdauer des Entzugs der Lenkerberechtigung. Völlig neu war, dass im Führerscheingesetz die „Beteiligung an unerlaubten Straßenrennen“extra als besonders gefährliches Verhalten angeführt wurde, das einen Führerscheinentzug von sechs Monaten zur Folge hat.
Neben verwaltungsrechtlichen Konsequenzen droht auch eine strafrechtliche Verurteilung. Grob fahrlässige Tötung kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden. In Deutschland wurden nach Unfällen Lenker dagegen bereits wegen Mordes verurteilt.