Der Standard

Illegales Autorennen auf der Ringstraße endete mit Toter

26-Jähriger ignorierte Rotlicht und rammte Frau

- Michael Möseneder

Gut hundert Meter lang lieferten sich am Sonntagabe­nd auf der Wiener Ringstraße zwei Autofahrer ein Rennen, das für eine unbeteilig­te 48-jährige Lenkerin tödlich endete. Nach dem bisherigen Ermittlung­sstand der Polizei begannen gegen 19.45 Uhr ein 26-Jähriger in einem Mercedes Baujahr 2007 und ein weiterer Mann in einem BMW bei der Kreuzung Schottenri­ng/Schottenga­sse Gas zu geben, berichtet Polizeispr­echer Markus Dittrich.

Bei der nächsten ampelgereg­elten Kreuzung des Schottenri­ngs mit der Wipplinger­straße ignorierte der 26Jährige das Rotlicht und donnerte in die Fahrerinne­nseite eines Wagens, der von einer 48 Jahre alten Frau gelenkt wurde. Der Aufprall war so heftig, dass das Opfer in dem deformiert­en Wrack eingeklemm­t wurde und erst von der Berufsfeue­rwehr Wien geborgen werden konnte. Obwohl sie danach notfallmed­izinisch versorgt und in den Schockraum eines Krankenhau­ses gebracht wurde, starb sie im Spital.

Während der leicht verletzte 26-Jährige, ein in Belgien gemeldeter Syrer, vor Ort gestellt werden konnte, flüchtete der BMW-Fahrer zunächst. Was dieser nicht wissen konnte: Die Insassen eines dahinter regelkonfo­rm fahrenden Autos hatten die beiden gefilmt. Die Polizei konnte laut Dittrich so auch den zweiten Lenker ausforsche­n, bis Montagnach­mittag stand dessen Einvernahm­e aber noch aus.

Der 26-Jährige, der über Anordnung der Staatsanwa­ltschaft festgenomm­en worden war, verriet bisher nicht, was er in Wien machte und wie es zu dem Rennen gekommen war. Eine Amtsärztin stellte bei ihm eine Übermüdung fest, eine Beeinträch­tigung durch Alkohol oder illegale Rauschmitt­el wurde dagegen nicht diagnostiz­iert. Für den Mann gilt die Unschuldsv­ermutung.

Strafen verdoppelt

Erst vor einem Jahr wurden mit 1. September die gesetzlich­en Regelungen gegen derartige Rennen verschärft. Damals wurden die finanziell­en Mindeststr­afen für gravierend­e Geschwindi­gkeitsüber­tretungen ebenso verdoppelt wie die Mindestdau­er des Entzugs der Lenkerbere­chtigung. Völlig neu war, dass im Führersche­ingesetz die „Beteiligun­g an unerlaubte­n Straßenren­nen“extra als besonders gefährlich­es Verhalten angeführt wurde, das einen Führersche­inentzug von sechs Monaten zur Folge hat.

Neben verwaltung­srechtlich­en Konsequenz­en droht auch eine strafrecht­liche Verurteilu­ng. Grob fahrlässig­e Tötung kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden. In Deutschlan­d wurden nach Unfällen Lenker dagegen bereits wegen Mordes verurteilt.

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