Gericht erlaubt Kundenkritik auf Ebay
Berlin – Wer nach einem Geschäft über die Internetplattform Ebay verärgert ist, kann seine Kritik – rechtlich abgesichert – auch mit harschen Worten und überzogen formulieren. Diese Kritik darf nach einem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch nur keine Schmähkritik sein, also nicht rein der Herabwürdigung des Verkäufers dienen. Anlass war ein Fall, bei dem ein Mann über Ebay einen Kauf im Wert von 19,26 Euro (davon 4,90 für den Versand) mit den Worten kommentierte: „Ware gut, Versandkosten Wucher!!“Über das Wort „Wucher“kam es mit dem Anbieter zum Streit, mit dem Argument, dass die Versandkosten immer ausgewiesen werden, der Kunde diese also kannte. Das BHG urteilte nun, dass die Kunden ihre Kritik nicht begründen müssten.