Der Standard

Gericht erlaubt Kundenkrit­ik auf Ebay

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Berlin – Wer nach einem Geschäft über die Internetpl­attform Ebay verärgert ist, kann seine Kritik – rechtlich abgesicher­t – auch mit harschen Worten und überzogen formuliere­n. Diese Kritik darf nach einem Urteil des deutschen Bundesgeri­chtshofs (BGH) vom Mittwoch nur keine Schmähkrit­ik sein, also nicht rein der Herabwürdi­gung des Verkäufers dienen. Anlass war ein Fall, bei dem ein Mann über Ebay einen Kauf im Wert von 19,26 Euro (davon 4,90 für den Versand) mit den Worten kommentier­te: „Ware gut, Versandkos­ten Wucher!!“Über das Wort „Wucher“kam es mit dem Anbieter zum Streit, mit dem Argument, dass die Versandkos­ten immer ausgewiese­n werden, der Kunde diese also kannte. Das BHG urteilte nun, dass die Kunden ihre Kritik nicht begründen müssten.

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