Der Standard

Darf Thomas Schmid im U-Ausschuss schweigen?

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Mit der Befragung Thomas Schmids im U-Ausschuss betritt die Causa Inserate einmal mehr juristisch­es Neuland. Darf sich Schmid entschlage­n? Oder muss er aussagen, weil er bereits ein Geständnis abgelegt hat und Kronzeuge werden will?

■ Der U-Ausschuss, der eine Beugestraf­e gegen Schmid verhängen will, orientiert sich dabei an der Rechtslage zu Einvernahm­en in Strafproze­ssen. Beschuldig­te haben demnach das Recht, ihre Aussage zu verweigern. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wer wie Schmid bereits gestanden hat, muss zumindest über jene Dinge aussagen, die von diesem Geständnis erfasst sind.

■ Grund dafür ist die Formulieru­ng der Verfahrens­ordnung für U-Ausschüsse: Demnach dürfen Auskunftsp­ersonen die Aussage verweigern, wenn sie sich dadurch der „Gefahr strafgeric­htlicher Verfolgung“aussetzen würden. Wer ein Geständnis abgelegt hat, könne sich – so die Argumentat­ion – jedoch nicht mehr der „Gefahr strafgeric­htlicher Verfolgung“aussetzen, weil diese Gefahr bereits eingetrete­n ist.

■ Bei Strafproze­ssen wurde die Frage, ob Geständige aussagen müssen, höchstgeri­chtlich geklärt und im Gesetz präzisiert. Seither ist klargestel­lt, dass das Recht, die Aussage trotz Geständnis­ses zu verweigern, nur für Fragen über die „bisherige Aussage hinaus“besteht. Für Befragunge­n im Untersuchu­ngsausschu­ss steht eine solche Klarstellu­ng aber noch aus. Umstritten ist also, ob sich die Rechtslage in Strafproze­ssen auf Befragunge­n im U-Ausschuss übertragen lässt.

■ Schmid verneint das: Er beruft sich auf eine Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichtsh­ofs, wonach nicht die Strafproze­ssordnung gelte, sondern die Verfahrens­ordnung im U-Ausschuss – und die sei anders auszulegen. ■ Eine Strafe, die das Bundesverw­altungsger­icht auf Antrag des U-Ausschusse­s verhängen kann, könnte Schmid bekämpfen. Letztlich müsste der Verwaltung­sgerichtsh­of oder der Verfassung­sgerichtsh­of entscheide­n. Das juristisch­e Neuland rund um die Causa wäre dann wieder ein Stück weit besser erkundet.

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