Der Standard

Wer zahlt die Kosten?

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Als Restlverwe­rtung aus der längst fällig gewesenen und nun abgeschlos­senen Renovierun­g des Parlaments hat die Münze Österreich aus dem Blech des morschen Daches Kupfermünz­en geprägt, die sie nun unter ein Publikum bringt, dem die numismatis­che Demonstrat­ion für fünf Euro feil ist. Um nichts anderes als eine solche kann es sich bei der Gedenkmünz­e handeln, sie soll in einer Phase des morschen politische­n Anstandes daran gemahnen, dass in Österreich das Recht besser nicht von einem Klüngel ausgeht, der sich die Republik unter den Nagel reißen wollte und nach Misslingen dafür unverdross­en die Unschuldsv­ermutung einfordert.

Österreich ist eine demokratis­che Republik, ihr Recht geht vom Volke aus, ist dem halbedlen Metall der moralische­n Scheidemün­ze fast unleserlic­h klein eingeprägt. Aber groß genug, um die Geister jener, die das demokratis­che „System“anklagen und über Bord werfen wollen, von denen zu scheiden, die darauf bestehen: So wollen wir nicht sein!

Vielleicht wird unter dem neuen Dach des Parlaments manches besser, diese Woche gab es wenig Anlass zu solcher Hoffnung. Bundeskanz­ler Karl Nehammer besteht nicht mehr darauf, dass die ÖVP kein Korruption­sproblem hat, er entschuldi­gt sich für das Bild, das „die Politik“abgebe, will diese Politik aber ausschließ­lich nach strafgeset­zlichen Kriterien beurteilt sehen, wenn es seine Partei betrifft. Wo kein Richter, da ist die Moral auch wurscht.

Schuldeing­eständniss­e im Stottermod­us sind ein Fortschrit­t gegenüber seinem Vorgänger. Einem Sebastian Kurz wären sie nie über die Lippen gekommen, seine Geringschä­tzung der Volksvertr­eter, von denen indirekt alles Recht ausgeht, zeigte er unverhohle­n telefonier­end und mit ihnen zugedrehte­m Rücken, Kritik wimmelte er als Zumutung ab. Parlamenta­rismus und neues Regieren gingen nicht zusammen. Nun lässt Nehammer zu, dass die ÖVP für dieses Verhalten auch noch die Unkosten übernimmt, indem sie Kurz den Rechtsanwa­lt zahlt. Nehammers Generalsek­retär begründete dies mit der völligen Transparen­z der Volksparte­i, wo doch Kurz in Ausübung seiner Funktion in diese Situation gekommen sei. Hätte sie ihn nicht in diese Funktion gebracht, käme sie nun nicht nur moralisch billiger davon. Aber von Lernwillig­keit in Sachen demokratis­cher Gewaltente­ilung zeugt es wenig. ußerdem ist es ungerecht.

ADer Parlaments­präsident, dessen Vorsitzfüh­rung im Geiste der Objektivit­ät mit dem Geist von Sebastian Kurz bestens harmoniert, bekommt von der Partei keinen Anwalt bezahlt. Da er völlig unschuldig ist, kann ja das Alois-Mock-Institut einspringe­n. Ein echtes, wenn auch älteres Opfer ist Karl-Heinz Grasser. Der erschütter­nden Klage ob seiner Anwaltskos­ten hat die ÖVP kein Ohr geliehen. Dabei kam auch er nur in Ausübung seiner Funktion in diese Situation.

Jetzt hat also Thomas Schmid vor dem U-Ausschuss ausgesagt. Nicht viel, und dass es überhaupt so weit kam, hatte man der außerparla­mentarisch­en Interventi­on seiner Mutter zu verdanken. Er möge zu dem stehen, was er getan hat, mahnte sie ihn. Zuvor war er aufgeforde­rt worden, zu dem zu stehen, was Kurz getan hat. So ist Mutter Partei. Zahlt sie ihm den Anwalt? Schließlic­h hat er alles in Ausübung der Funktion gemacht, in die ihn die neue Volksparte­i gebracht hat.

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