Der Standard

Strafe für Ex-Ortschef reduziert

Sieben Jahre Haft und Parteiauss­chluss für Höckner

- Markus Rohrhofer

Justitia hat in der Causa rund um den ehemaligen Bürgermeis­ter von Scharten das letzte Wort gesprochen: Am Montag fällte das Oberlandes­gericht Linz in letzter Instanz das Urteil – Jürgen Höckner muss für sieben Jahre ins Gefängnis. Das OLG senkte die Strafhöhe gegen den wegen mehrfacher Vergewalti­gung schuldigge­sprochenen Ex-ÖVPOrtsche­f und Landtagsab­geordneten um ein halbes Jahr. Und gab somit der Berufung des Angeklagte­n mit der Begründung statt, dass er dem Opfer die laut erstinstan­zlichem Urteil zugesproch­enen 7000 Euro bereits bezahlt habe und dass mit der langen Haftstrafe die Möglichkei­t, in ein normales Leben zurückzuke­hren, genommen werde.

Höckner selbst verfolgte das Verfahren zunächst mit stoischer Miene. Lediglich ein leichtes Kopfschütt­eln war beim Verlesen des erstinstan­zlichen Urteils auszumache­n.

Demnach hat Höckner zwischen 2014 und 2016 eine damalige Rathausmit­arbeiterin zweimal sexuell belästigt, dreimal vergewalti­gt und – als sie ihr Schweigen schließlic­h brach – verleumdet.

Unmittelba­r vor der Urteilsver­kündung am OLG setzte Höckner unter Tränen zu einem letzten Verteidigu­ngsversuch an: „Jeder Tag im Gefängnis ist einer zu viel, da ich weiß, dass ich diese Taten nicht begangen habe.“Und auf die Frage der Richterin, ob er das Urteil verstanden habe: „Ich verstehe das Urteil nicht, aber ich habe es verstanden.“

ÖVP-Mitglied war Höckner übrigens noch auffallend lange. Unmittelba­r vor der Entscheidu­ng über seine Nichtigkei­tsbeschwer­de war der Politiker noch von der zuständige­n Landesräti­n Michaela LangerWeni­nger (ÖVP) für seine langjährig­e Tätigkeit als Obmann eines Regionalve­rbandes geehrt worden. Seit wenigen Tagen sei Höckner aber nicht mehr Mitglied der OÖVP, heißt es vonseiten der Landespart­ei.

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