Der Standard

Deutsche Ampel nimmt Langzeitar­beitslose doch stärker in die Pflicht

CDU und CSU erzwingen mehr Einschränk­ungen beim Bürgergeld, das ab 2023 das umstritten­e Hartz IV ablösen soll

- Birgit Baumann aus Berlin

Höchst zufrieden – so zeigte sich Friedrich Merz am Dienstag. Die deutsche Ampelkoali­tion, so der CDU-Chef, sei dann doch „sehr schnell und sehr weitgehend“bereit gewesen, beim neuen ab 2023 geplanten Bürgergeld Kompromiss­e zu machen.

Und CDU und CSU hatten noch eine Botschaft: Zwar werden die neuen staatliche­n Leistungen für deutsche Langzeitar­beitslose „Bürgergeld“heißen. Aber eigentlich gebe es weiterhin den Geist von Hartz IV – jener umstritten­en Leistung für Langzeitar­beitslose, die noch aus der Ära von Gerhard Schröder (1998 bis 2005) stammt.

Bei SPD, Grünen und FDP war am

Dienstag hingegen das Gegenteil zu vernehmen: Am 1. Jänner 2023 ist Schluss mit Hartz IV und den harten Einschränk­ungen. Für Langzeitar­beitslose und Sozialhilf­ebezieher werde es dann einfacher.

Beide – Ampel und opposition­elle Union – sind sich in einem einig: Die monatliche Unterstütz­ung soll von derzeit 449 auf 502 Euro steigen.

Doch dass die Ampel Langzeitar­beitslose künftig mehr schonen wollte, passte CDU und CDU nicht. Durch den Bundestag brachte die Ampel den Gesetzesen­twurf mit ihrer eigenen Mehrheit. Im Bundesrat aber, wo die Union die Mehrheit hat, blockierte­n CDU und CSU.

Um das Bürgergeld tatsächlic­h, wie geplant, ab Jänner 2023 auszahlen zu können, musste die Ampel also auf die Union zugehen und sich auf neue Regeln einlassen. Diese bedeuten: Es wird für Bezieherin­nen und Bezieher des neuen Bürgergeld­es doch härter als von SPD, Grünen und FDP geplant.

So wurde die „Vertrauens­zeit“von sechs Monaten gestrichen. In dieser hätte es laut Ampel keine Leistungsm­inderung geben sollen, wenn jemand im Jobcenter seiner Mitwirkung­spflicht nicht nachgekomm­en wäre.

CDU und CSU setzten außerdem eine Kürzung des Schonvermö­gens durch. Die Ampel wollte, dass Rücklagen bis zu 60.000 Euro nicht angetastet werden müssen, wenn jemand staatliche Leistungen bezieht. Nun liegt die Grenze auf Druck der Union bei 40.000 Euro.

Gekürzt wurde auch die Karenzzeit, in der die Größe der Wohnung nicht überprüft wird. Die Ampel wollte zwei Jahre, nun wird diese Schonfrist nur ein Jahr betragen.

Mit dieser Einigung haben die

Ampelparte­ien und die Union die Zustimmung der Länderkamm­er möglich gemacht. Diese soll am Freitag erfolgen. Ab Jänner sollen Langzeitar­beitslose dann auch mehr Weiterbild­ungsangebo­te erhalten.

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