Countdown zur U-Kommission rund um Wien Energie läuft
Die türkis-blaue Prüfung rund um den städtischen Energieversorger wird am Donnerstag offiziell auf den Weg gebracht
Wien – Das Vorspiel zur Untersuchungskommission in Sachen Wien Energie ist offiziell zu Ende. Am Donnerstag wird das Gremium durch den Gemeinderat eingesetzt – damit geht es nun richtig zur Sache.
Dem vorangegangen ist ein unübersichtliches Gezerre zwischen ÖVP und FPÖ, ihres Zeichens Initiatoren der Kommission, und der SPÖ, die in Person des Gemeinderatsvorsitzenden Thomas Reindl ein gewichtiges Wort mitzureden hat, was genau untersucht werden darf. Dazu kamen zeitliche Verzögerungen.
Die konstituierende Sitzung findet nun jedenfalls am 2. Dezember statt. Zeugenbefragungen seien für diesen Termin noch keine geplant, es würden vor allem Beweisanträge eingebracht, heißt es auf Anfrage des STANDARD aus dem SPÖ-Rathausklub. Vor Weihnachten findet noch eine weitere Sitzung statt, im neuen Jahr sind vier Termine fixiert. Tagen darf die Kommission ab ihrer Konstituierung für maximal zwölf Monate – wobei eine Verlängerung um drei Monate möglich ist.
Zwei Themenkomplexe
Thematisch soll die „SPÖ-Finanzskandals-Untersuchungskommission“, wie ÖVP und FPÖ das Gremium genannt haben, die Vorgänge um die Finanzspritzen für die Wien Energie im Sommer durchleuchten. Zwei Komplexe stehen im Fokus.
Der erste betrifft die Frage, inwieweit Bürgermeister Michael Ludwig und Finanzstadtrat Peter Hanke (beide SPÖ) ihre Eigentümerrechte gegenüber der Wien Energie adäquat wahrgenommen haben. Die Wien Energie ist zwar ein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen, gehört aber über die Stadtwerke zu 100 Prozent der Stadt. Konkret geht es etwa darum, ob Ludwig und Hanke auf die Preissteigerungen an den Strommärkten im Sommer angemessen reagierten. Der zweite Komplex dreht sich um Ludwigs Notkompetenz. Diese nutzte er bekanntlich, um der Wien Energie im Juli und August zwei Darlehen im Umfang von je 700 Millionen Euro aus der Rathauskasse zu gewähren und ebenfalls im August einen Kredit vom Bund über zwei Milliarden Euro auf den Weg zu bringen. In diesen drei Fällen soll unter anderem geklärt werden, ob die Nutzung der Notkompetenz rechtskonform war und welchen Informationsstand Ludwig zu diesem Zeitpunkt über die Wien-Energie-Finanzen hatte.
Wäre es nach ÖVP und FPÖ gegangen, hätten auch der Ablauf der Darlehensverhandlungen und die Informationsweitergabe zwischen Wien und Bund über finanzielle Hilfen Ende August geprüft werden sollen. Ein Gutachten kam allerdings zu dem Schluss, dass dies der Stadtverfassung widersprechen würde. Die U-Kommission rund um die Wien Energie ist die sechste seit der Einführung des Instruments im Jahr 2001 – und die erste, die nach den neuen, im Vorjahr beschlossenen Regeln abgehalten wird. Bei der damaligen Reform wurde etwa die Unterschriftenhürde zur Beantragung einer U-Kommission herabgesetzt, weiters sind seither Zeugenladungen und Beweisanträge gegen den Willen der Mehrheit möglich.
Die Opposition hatte im Herbst versucht, eine weitere Reform anzustoßen und U-Kommissionen zu erlauben, aus dem Magistrat ausgelagerte Unternehmen wie die Wien Energie direkt zu prüfen. Das ist derzeit nicht möglich und hatte die Einsetzung der aktuellen Kommission juristisch heikel gemacht. Entsprechende Anträge fanden allerdings keine Mehrheit.