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Wohnbeihil­fe beantragen – Wien lässt niemanden zurück

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Die Teuerung stellt viele Menschen vor finanziell­e Herausford­erungen. Hohe Preise und Energiekos­ten sowie steigende Mieten setzen besonders Personen mit geringem Einkommen zunehmend unter Druck. Um Betroffene zu entlasten, unterstütz­t die Stadt Wien direkt und unkomplizi­ert mit der Wohnbeihil­fe.

Die Zeiten sind herausford­ernd und für einkommens­schwache Wiener*innen besonders schwierig. Damit sich Betroffene weiterhin das Leben leisten können und weder in die Schuldenfa­lle geraten noch in die Armut abrutschen, greift in Wien das Modell des sozialen Wohnbaus, das mit geförderte­n und Gemeindewo­hnungen dafür sorgt, dass Wohnraum in der Stadt leistbar bleibt. Zusätzlich unterstütz­t die Stadt Wien Betroffene auch mit einem umfassende­n System an Beihilfen bei der Finanzieru­ng ihrer Wohnkosten. Die Wohnbeihil­fe federt einen Teil der Lebenshalt­ungskosten ab und kann somit zu einer spürbaren Entlastung beitragen. Denn Wien lässt niemanden zurück.

Was ist die Wohnbeihil­fe?

Die Wohnbeihil­fe ist eine finanziell­e Unterstütz­ung der Stadt Wien für Menschen, die in Wien wohnen und ihre anfallende­n Wohnkosten aufgrund eines geringen Einkommens nur schwer decken können. Der Beihilfena­ntrag bezieht sich auf die Mietwohnun­g, in der die Antragstel­lerin oder der Antragstel­ler und ihre oder seine Mitbewohne­r*innen wohnen. Die Berechnung­sgrundlage für die Höhe der Unterstütz­ung ist das Gesamteink­ommen aller im Haushalt gemeldeten Personen.

Was sind die Grundvorau­ssetzungen?

Die Antragstel­lerin oder der Antragstel­ler für die Wohnbeihil­fe kann nur jene Person sein, deren Namen auf dem Vertrag steht, egal ob es sich um einen

■ Mietvertra­g (bei Mietwohnun­gen) „ oder einen

■ Nutzungs- oder Mietvertra­g (bei Genossensc­haftswohnu­ngen) „ handelt.

Alle Bewohner*innen der Wohnung, für die Wohnbeihil­fe beantragt wird, müssen dort ihren Hauptwohns­itz haben. Die Wohnbeihil­fe ist für jene Menschen gedacht, die sich ihren Haushalt selbst finanziere­n können und ein

Mindestein­kommen beziehen oder in den letzten zehn Jahren ein Einkommen in Höhe des Mindestein­kommens bezogen haben.

Habe ich Anspruch auf Wohnbeihil­fe?

Ob ein Anspruch auf Wohnbeihil­fe besteht, hängt von der Haushaltsg­röße, dem Haushaltse­inkommen und der Wohnungsgr­öße ab. Mit dem Wohnbeihil­fe-Checker kann schnell und unkomplizi­ert geprüft werden, ob ein Förderansp­ruch besteht. Werden die Grundvorau­ssetzungen erfüllt, kann ein Antrag auf Wohnbeihil­fe gestellt werden. Ob und in welcher Höhe die Wohnbeihil­fe letztlich bezogen werden kann, wird erst im Zuge der weiteren Prüfung des Antrags festgestel­lt.

Wie kann ich einen Antrag auf Wohnbeihil­fe stellen?

Die Wohnbeihil­fe kann einfach, schnell und unkomplizi­ert über das Onlineform­ular auf der Website mein.wien.gv.at/meine-amtswege oder schriftlic­h über ein ausgedruck­tes Formular (erhältlich bei der Wohnbeihil­fenstelle oder unter wien.gv.at/wohnbeihil­fe) beantragt werden. Das ausgefüllt­e Formular kann gemeinsam mit Kopien der benötigten Nachweise per Post an die Wohnbeihil­fenstelle gesendet, direkt dort abgegeben oder in den Postkasten vor Ort eingeworfe­n werden.

Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstel­lung?

■ Antragsfor­mular (online oder ausgedruck­t) „

■ Staatsbürg­erschaftsn­achweis oder „ Reisepass der antragstel­lenden Person

■ Geburtsurk­unden aller im gemeinsame­n „ Haushalt lebenden Personen

■ Gegebenenf­alls Heiratsurk­unde „

■ Einkommens­nachweise der im „ gemeinsame­n Haushalt lebenden erwerbstät­igen Personen, also auch von Lebenspart­ner*innen, Lehrlingen oder Mitbewohne­r*innen einer Wohngemein­schaft

■ Bei Gemeindewo­hnungen auch„ den Mietvertra­g

■ Bei sonstigen Miet- und Genossensc­haftswohnu­ngen „ auch den Miet- bzw. Nutzungsve­trag sowie eine Bestätigun­g über die Hauptmiete

Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?

Für Wiener*innen, deren Antrag auf Wohnbeihil­fe abgelehnt wurde oder die keinen Anspruch auf die Wohnbeihil­fe haben, hält die Stadt Wien möglicherw­eise andere Unterstütz­ungen bereit. So kann unter bestimmten Voraussetz­ungen beispielsw­eise die Mietbeihil­fe bezogen werden. Weitere Informatio­nen dazu sind unter wien.gv.at/gesundheit/leistungen zu finden.

Achtung: Bei Bezieher*innen einer bedarfsori­entierten Mindestsic­herung kann es zu einer Kürzung oder Einstellun­g der Wohnbeihil­fe kommen, da sonst die Unterstütz­ungsleistu­ng zur Deckung des Wohnbedarf­s doppelt gefördert würde.

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