Wohnbeihilfe beantragen – Wien lässt niemanden zurück
Die Teuerung stellt viele Menschen vor finanzielle Herausforderungen. Hohe Preise und Energiekosten sowie steigende Mieten setzen besonders Personen mit geringem Einkommen zunehmend unter Druck. Um Betroffene zu entlasten, unterstützt die Stadt Wien direkt und unkompliziert mit der Wohnbeihilfe.
Die Zeiten sind herausfordernd und für einkommensschwache Wiener*innen besonders schwierig. Damit sich Betroffene weiterhin das Leben leisten können und weder in die Schuldenfalle geraten noch in die Armut abrutschen, greift in Wien das Modell des sozialen Wohnbaus, das mit geförderten und Gemeindewohnungen dafür sorgt, dass Wohnraum in der Stadt leistbar bleibt. Zusätzlich unterstützt die Stadt Wien Betroffene auch mit einem umfassenden System an Beihilfen bei der Finanzierung ihrer Wohnkosten. Die Wohnbeihilfe federt einen Teil der Lebenshaltungskosten ab und kann somit zu einer spürbaren Entlastung beitragen. Denn Wien lässt niemanden zurück.
Was ist die Wohnbeihilfe?
Die Wohnbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung der Stadt Wien für Menschen, die in Wien wohnen und ihre anfallenden Wohnkosten aufgrund eines geringen Einkommens nur schwer decken können. Der Beihilfenantrag bezieht sich auf die Mietwohnung, in der die Antragstellerin oder der Antragsteller und ihre oder seine Mitbewohner*innen wohnen. Die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Unterstützung ist das Gesamteinkommen aller im Haushalt gemeldeten Personen.
Was sind die Grundvoraussetzungen?
Die Antragstellerin oder der Antragsteller für die Wohnbeihilfe kann nur jene Person sein, deren Namen auf dem Vertrag steht, egal ob es sich um einen
■ Mietvertrag (bei Mietwohnungen) oder einen
■ Nutzungs- oder Mietvertrag (bei Genossenschaftswohnungen) handelt.
Alle Bewohner*innen der Wohnung, für die Wohnbeihilfe beantragt wird, müssen dort ihren Hauptwohnsitz haben. Die Wohnbeihilfe ist für jene Menschen gedacht, die sich ihren Haushalt selbst finanzieren können und ein
Mindesteinkommen beziehen oder in den letzten zehn Jahren ein Einkommen in Höhe des Mindesteinkommens bezogen haben.
Habe ich Anspruch auf Wohnbeihilfe?
Ob ein Anspruch auf Wohnbeihilfe besteht, hängt von der Haushaltsgröße, dem Haushaltseinkommen und der Wohnungsgröße ab. Mit dem Wohnbeihilfe-Checker kann schnell und unkompliziert geprüft werden, ob ein Förderanspruch besteht. Werden die Grundvoraussetzungen erfüllt, kann ein Antrag auf Wohnbeihilfe gestellt werden. Ob und in welcher Höhe die Wohnbeihilfe letztlich bezogen werden kann, wird erst im Zuge der weiteren Prüfung des Antrags festgestellt.
Wie kann ich einen Antrag auf Wohnbeihilfe stellen?
Die Wohnbeihilfe kann einfach, schnell und unkompliziert über das Onlineformular auf der Website mein.wien.gv.at/meine-amtswege oder schriftlich über ein ausgedrucktes Formular (erhältlich bei der Wohnbeihilfenstelle oder unter wien.gv.at/wohnbeihilfe) beantragt werden. Das ausgefüllte Formular kann gemeinsam mit Kopien der benötigten Nachweise per Post an die Wohnbeihilfenstelle gesendet, direkt dort abgegeben oder in den Postkasten vor Ort eingeworfen werden.
Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?
■ Antragsformular (online oder ausgedruckt)
■ Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass der antragstellenden Person
■ Geburtsurkunden aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
■ Gegebenenfalls Heiratsurkunde
■ Einkommensnachweise der im gemeinsamen Haushalt lebenden erwerbstätigen Personen, also auch von Lebenspartner*innen, Lehrlingen oder Mitbewohner*innen einer Wohngemeinschaft
■ Bei Gemeindewohnungen auch den Mietvertrag
■ Bei sonstigen Miet- und Genossenschaftswohnungen auch den Miet- bzw. Nutzungsvetrag sowie eine Bestätigung über die Hauptmiete
Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?
Für Wiener*innen, deren Antrag auf Wohnbeihilfe abgelehnt wurde oder die keinen Anspruch auf die Wohnbeihilfe haben, hält die Stadt Wien möglicherweise andere Unterstützungen bereit. So kann unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise die Mietbeihilfe bezogen werden. Weitere Informationen dazu sind unter wien.gv.at/gesundheit/leistungen zu finden.
Achtung: Bei Bezieher*innen einer bedarfsorientierten Mindestsicherung kann es zu einer Kürzung oder Einstellung der Wohnbeihilfe kommen, da sonst die Unterstützungsleistung zur Deckung des Wohnbedarfs doppelt gefördert würde.