Mehr Gerechtigkeit für Senioren bei Kreditvergaben
Altersdiskriminierung soll ein Ende gesetzt werden
Wien – Die Gehprobleme des 90-jährigen Herrn B. werden größer, der Weg in das obere Stockwerk seines Hauses zur Herkulesaufgabe. Ein Treppenlift soll Abhilfe schaffen, doch dafür benötigt der Pensionist einen Bankkredit. Als Sicherheit weist er seine Immobilie vor, doch die Bank lehnt ab: An 90-Jährige werde kein Kredit mehr vergeben.
Der Fall zeigt ein Problem auf, das älteren Menschen das Leben seit Jahren schwermacht: Trotz ausreichender finanzieller Sicherheiten gibt es keinen Kredit. Die Altersdiskriminierung bei Kreditvergaben trifft dabei 90-Jährige wie auch 50Jährige. „Kreditwürdigkeit ist eine Frage der finanziellen Sicherheiten, nicht des Alters“, kritisiert Ingrid Korosec, Präsidentin des ÖVPSeniorenbundes. Derzeit wird die Kreditvergabe an die statistische Lebenserwartung geknüpft – eine Novelle des Hypothekar- und Immobiliengesetzes soll dies nun ändern.
So soll es künftig möglich sein, auch im Alter leichter an Kredite zu kommen – etwa um die Wohnung altersgerecht zu machen oder die Heizungsanlage zu tauschen. Das gilt für Senioren wie auch für jüngere Menschen, die etwa aufgrund einer Krankheit eine geringere Lebenserwartung haben. Angelehnt ist die Neuregelung an den gesetzlichen Rahmen in Deutschland. Dort stehen die Chancen für Senioren besser; die Kreditwürdigkeit ist nicht an das Alter, sondern das Einkommen geknüpft.
„Die Lebenserwartung soll – bei ausreichenden Sicherheiten – kein Hindernis mehr sein“, kündigte Justizministerin Alma Zadić (Grüne) an. Künftig müsse es nur mehr wahrscheinlich sein, dass der Kredit zu Lebzeiten zurückgezahlt wird; vorausgesetzt, es werden ausreichend Sicherheiten hinterlegt. Und selbst im Todesfall des Kreditnehmers soll der Vertrag nicht mehr direkt seitens der Bank aufgekündigt werden. Stattdessen sollen Erben den Kredit weiterführen oder aber die als Sicherheit hinterlegte Immobilie selbst veräußern können.
Lob für die angekündigte Novelle kommt von vielen Seiten; Opposition und Konsumentenschützer mit eingeschlossen. Einziger Kritikpunkt: Die Novelle tritt voraussichtlich erst mit April 2023 in Kraft.