Strabag verlässt Afrika
Grund dafür ist strenges Lieferkettengesetz
Wien – Österreichs größter Baukonzern Strabag zieht sich aus Afrika zurück. „Wir bauen nur noch die angefangenen Projekte fertig“, sagte der Geschäftsführer der Strabag International, Jörg Wellmeyer, gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am Dienstag. „Um neue Ausschreibungen in Afrika bewerben wir uns nicht mehr.“Strabag wolle sich nur noch einzelne Projekte anschauen, bei denen der Konzern unabhängig von Ausschreibungen bleibe.
Wellmeyer verwies zur Begründung auch auf Belastungen, die sich aus dem Lieferkettengesetz ergeben. „Für ein Projekt mit zwei Jahren Bauzeit brauchen wir etwa tausend Produkte: Ersatzteile, Baumaterialien – alles von unterschiedlichsten Lieferanten.“Dafür müsse das Unternehmen sämtliche unmittelbaren lokalen Zulieferer kontrollieren. Dafür brauche es mehr Mitarbeitende, das mache es nicht wettbewerbsfähiger, sondern deutlich teurer.
Mit dem geplanten EU-Lieferkettengesetz soll der Auslagerung von Arbeit in Billiglohnländer Rechnung getragen werden. Neben den Menschenrechten ist der Umweltschutz der zweite wichtige Aspekt – denn nur allzu oft landen die unter fragwürdigen Bedingungen hergestellten Produkte am Ende ihres Produktzyklus als Sondermüll in armen Ländern. Das deutsche Gesetz tritt Anfang 2023 in Kraft; in der EU wird über eine schärfere Regulierung verhandelt.
Harte Konsequenzen
Der Anteil des Afrika-Geschäfts im Konzern sei „verschwindend gering“, sagte Wellmeyer. Ein Verstoß gegen die Lieferkettenregeln könne aber schwerwiegende Sanktionen nach sich ziehen – etwa dass die Strabag von allen deutschen Ausschreibungen ausgeschlossen werde. „Ein paar kleine Projekte in Afrika könnten die Strabag in Köln mit Milliardenumsatz in Deutschland disqualifizieren.“
Von Wirtschaftsvertretern, in Österreich etwa der Industriellenvereinigung, kommt regelmäßig Kritik, um „vor einer zu strengen Umsetzung der Regeln zu warnen“, denn dies wäre praxisfremd und kontraproduktiv. Geplant sind Regelungen für etwa 13.000 Firmen in der EU. Erfasst sind Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Nettojahresumsatz von mehr als 150 Mio. Euro.