Der Standard

Neos wollen „private“Ministerak­ten eindämmen

Antrag soll demnächst abgestimmt werden – Andere Parteien zuletzt offen für Reform

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Wien – Der U-Ausschuss zum „rotblauen Machtmissb­rauch“, der Mitte März so richtig startet, hat eine trocken klingende Materie ins Rampenlich­t gerückt: das Bundesarch­ivgesetz. Dass dieses politische Brisanz haben kann, zeigt sich an der Fusion der Sozialvers­icherungst­räger unter der früheren Gesundheit­sministeri­n Beate Hartinger-Klein: Akten dazu, die das Staatsarch­iv 2019 nach dem Rücktritt der FPÖPolitik­erin erhielt, waren als „privat“markiert worden. Das heißt: Sie sind nun 25 Jahre unter Verschluss.

Die Grünen wollen die Schriftstü­cke im Zuge des U-Ausschusse­s dennoch einsehen. Ein entspreche­nder Antrag erhielt vergangene Woche zwar eine Mehrheit. Die Chancen, tatsächlic­h an die Akten zu kommen, gelten aber als gering.

Das hat ein generelles Nachdenken über das Bundesarch­ivgesetz nach sich gezogen: Alle Parteien zeigten sich zuletzt offen für eine Reform. Yannick Shetty, Neos-Fraktionsf­ührer im U-Ausschuss, bekräftigt­e am Sonntag auf Ö1, dass Änderungen noch bis Sommer, vor regulärem Ende der türkis-grünen Legislatur­periode, stehen müssten. Nur so sei zu verhindern, dass aktuelle Regierungs­mitglieder ähnlich handelten wie Hartinger-Klein.

Konkret fordern die Neos ein „Schredder- und Vertuschun­gsverbot“, also ein Verbot der Aktenverni­chtung bzw. Verweigeru­ng der Lieferung. Akten als „privat“zu klassifizi­eren solle künftig nur sehr eingeschrä­nkt möglich sein, sagt Shetty zum STANDARD. Zentral sei, dass Verstöße gegen die Regeln künftig Konsequenz­en haben.

Shetty will das Thema in der nächsten Sitzung des Verfassung­sausschuss­es aufs Tapet bringen. Bereits 2021 hat sein Parteikoll­ege Nikolaus Scherak einen Antrag eingebrach­t, in dem Verfassung­sministeri­n Karoline Edtstadler (ÖVP) aufgeforde­rt wird, eine Novelle des Bundesarch­ivgesetzes vorzulegen. Abgestimmt wurde über das Papier bisher aber noch nicht, das soll jetzt geschehen.

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