Neos wollen „private“Ministerakten eindämmen
Antrag soll demnächst abgestimmt werden – Andere Parteien zuletzt offen für Reform
Wien – Der U-Ausschuss zum „rotblauen Machtmissbrauch“, der Mitte März so richtig startet, hat eine trocken klingende Materie ins Rampenlicht gerückt: das Bundesarchivgesetz. Dass dieses politische Brisanz haben kann, zeigt sich an der Fusion der Sozialversicherungsträger unter der früheren Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein: Akten dazu, die das Staatsarchiv 2019 nach dem Rücktritt der FPÖPolitikerin erhielt, waren als „privat“markiert worden. Das heißt: Sie sind nun 25 Jahre unter Verschluss.
Die Grünen wollen die Schriftstücke im Zuge des U-Ausschusses dennoch einsehen. Ein entsprechender Antrag erhielt vergangene Woche zwar eine Mehrheit. Die Chancen, tatsächlich an die Akten zu kommen, gelten aber als gering.
Das hat ein generelles Nachdenken über das Bundesarchivgesetz nach sich gezogen: Alle Parteien zeigten sich zuletzt offen für eine Reform. Yannick Shetty, Neos-Fraktionsführer im U-Ausschuss, bekräftigte am Sonntag auf Ö1, dass Änderungen noch bis Sommer, vor regulärem Ende der türkis-grünen Legislaturperiode, stehen müssten. Nur so sei zu verhindern, dass aktuelle Regierungsmitglieder ähnlich handelten wie Hartinger-Klein.
Konkret fordern die Neos ein „Schredder- und Vertuschungsverbot“, also ein Verbot der Aktenvernichtung bzw. Verweigerung der Lieferung. Akten als „privat“zu klassifizieren solle künftig nur sehr eingeschränkt möglich sein, sagt Shetty zum STANDARD. Zentral sei, dass Verstöße gegen die Regeln künftig Konsequenzen haben.
Shetty will das Thema in der nächsten Sitzung des Verfassungsausschusses aufs Tapet bringen. Bereits 2021 hat sein Parteikollege Nikolaus Scherak einen Antrag eingebracht, in dem Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) aufgefordert wird, eine Novelle des Bundesarchivgesetzes vorzulegen. Abgestimmt wurde über das Papier bisher aber noch nicht, das soll jetzt geschehen.