14-jähriges Mädchen in Wien tot aufgefunden
Verdacht auf Drogen und Missbrauch
Wien – Ein 14-jähriges Mädchen aus Niederösterreich ist am Dienstagvormittag tot in einer Wohnung in der Hasenleitengasse in Wien-Simmering aufgefunden worden. Laut Landespolizeidirektion setzte ein 26-jähriger Mann die Rettungskette in Gang, weil die Jugendliche keine Lebenszeichen mehr zeigte. Die Rettungskräfte begannen noch mit einer Reanimation, konnten aber nichts mehr für das Mädchen tun.
Das Landeskriminalamt ermittelt wegen eines bedenklichen Todesfalls, erklärte Sprecherin Barbara Gass. Eine Obduktion sei bereits erfolgt. Dieser zufolge sei das Mädchen nicht durch Gewalteinwirkung oder Fremdverschulden zu Tode gekommen. „Der 26-Jährige wird nicht als Verdächtiger geführt. Es gibt keine Ermittlungen auf strafrechtlicher Basis“, sagte Gass. Im Körper der jungen Frau seien Rückstände von Medikamenten gefunden worden. Ein toxikologisches Gutachten wurde in Auftrag gegeben.
Wie die Kronen Zeitung berichtet, dürfte es sich bei dem Mann um einen Afghanen handeln, der 2015 mit der Flüchtlingsbewegung nach Österreich kam. In erster Instanz sei sein Asylantrag abgelehnt worden, danach sei ihm subsidiärer Schutz gewährt worden. Dieser sei 2018 unter FPÖ-Innenminister Herbert Kickl verlängert worden.
Berichte über Drogen
Die Krone schreibt, dass der 26jährige Mann das Mädchen mit Drogen in den Gemeindebau gelockt haben soll. Er habe nach eigenen Angaben „einvernehmlichen Sex“mit ihr gehabt. Die Krone geht von einer Überdosis als Todesursache aus. Auch andere Medien wie Heute oder Österreich gingen in ihrer Online-Berichterstattung am Mittwoch davon aus, dass das Mädchen unter Drogen gesetzt und missbraucht wurde. Eine Bestätigung seitens der Polizei gibt es dafür nicht, darauf wurde auch auf X explizit hingewiesen.
In Österreich ist der einvernehmliche Geschlechtsverkehr mit über 14-Jährigen grundsätzlich erlaubt. Von dieser Regelung ausgenommen sind Burschen und Mädchen im Alter zwischen 14 und 16, falls diese noch nicht reif genug sind, um die Bedeutung des intimen Vorgangs einzusehen. Nutzen ältere Jugendliche oder Erwachsenen deren mangelnde Reife oder ihre altersbedingte Überlegenheit aus, machen sie sich strafbar. (APA, red)