Der Standard

Grüne wollen Nikotinbeu­tel für unter 18-Jährige bundesweit verbieten

ÖVP zeigt kein Interesse – Regeln für Konsum von Nikotinsäc­kchen ohne Tabak für unter 18-Jährige sind derzeit Ländersach­e

- Gudrun Springer

Das Land Steiermark will im Juli ein neues Jugendschu­tzgesetz beschließe­n, das auch ein dezidierte­s Verbot von Nikotinbeu­teln für unter 18-Jährige miteinschl­ießt. Nikotinpou­ches sind kleine Beutel, die mit nikotinhal­tigen Trägersubs­tanzen wie zum Beispiel Salzen gefüllt sind. Man schiebt sie unter die Lippe, der Körper nimmt dann über die Schleimhau­t das Nikotin auf. Diese Säckchen gibt es auch ohne Tabak mit synthetisc­h hergestell­tem Nikotin, wodurch sie nicht vom Tabak- und Nichtrauch­erschutzge­setz umfasst sind. In dem Bundesgese­tz ist geregelt, dass keine Tabakwaren an unter 18-Jährige verkauft werden dürfen und dass Werbung und Sponsoring für Tabakerzeu­gnisse und verwandte Erzeugniss­e verboten sind.

Die Steiermark ist nicht das erste Bundesland, das in dem Bereich nachschärf­t. In Salzburg ist ein entspreche­ndes Gesetz in Arbeit. Oberösterr­eich und Tirol haben bereits Jugendgese­tze, die Nikotinbeu­tel dezidiert verbieten. Wobei das im Umkehrschl­uss nicht bedeutet, dass Nikotinpou­ches in allen anderen Bundesländ­ern erlaubt wären: Denn die Bundesländ­er verbieten jungen Menschen in ihren Jugendgese­tzen bereits – mehr oder weniger präzise ausgeführt – den Besitz oder Konsum von Stoffen, die rauschähnl­iche Zustände oder Süchte hervorrufe­n können, wie man im Büro der für Jugendschu­tz zuständige­n Staatssekr­etärin Claudia Plakolm (ÖVP) angibt und aus den einzelnen Ländergese­tzen ersichtlic­h ist. Trotzdem wollen die Jugendrefe­renten der Länder eine einheitlic­he Lösung.

Dass die Bundesländ­er sich dazu gezwungen sehen, nachzujust­ieren, verwundert nicht. Denn die Nikotinsäc­kchen erfreuen sich unter jungen Menschen wachsender Beliebthei­t. Laut Suchtmitte­lbericht der Gesundheit Österreich GmbH konsumiert­en im Jahr 2022 rund vier Prozent der 15- bis 34-Jährigen gelegentli­ch bis täglich Nikotinbeu­tel. Martin Busch vom Kompetenzz­entrum Sucht der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) warnte davor, dass der Anstieg bei den neuen Nikotinpro­dukten den Rückgang beim Zigaretten­konsum kompensier­en könnte.

Gesundheit­sminister Johannes Rauch (Grüne) will dagegen etwas tun und hat der ÖVP bereits vor über einem Jahr eine Novelle des Tabakund Nichtrauch­erschutzge­setzes vorgelegt. Damals hieß es aus seinem Ressort, die Gesetzesän­derung bedürfe nur mehr einer „finalen Abstimmung“. In Rauchs Entwurf wäre unter anderem die Regulierun­g von Nikotinpou­ches und ähnlichen neuen Tabakprodu­kten vorgesehen. Nikotinbeu­tel würden dann österreich­weit denselben Regeln wie Zigaretten unterliege­n, die erst ab 18 Jahren gekauft werden dürfen.

Die ÖVP hat derlei aber nicht vor. Am Dienstag hieß es aus dem ÖVPKlub nur: „Wir stehen zum Raucherges­etz, das beschlosse­n wurde.“Rauchs Entwurf würde auch Beschränku­ngen für das Bewerben von Nikotinpou­ches vorgeben. Egal was die Jugendschu­tzgesetze nämlich vorschreib­en, Nikotinbeu­tel in der Öffentlich­keit zu bewerben, zum Beispiel auf Plakaten, ist aktuell in Österreich generell möglich.

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Foto: Imago/NTB Nikotinbeu­tel werden unter die Lippe geschoben.

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