Studentin, die sich über Hamas-Angriff freute, vor Gericht
24-Jährige kommentierte Überfall auf Israel
Welche Vorstellungen man auch von radikalislamischen Terrorfreundinnen haben mag, Frau K. sieht jedenfalls nicht wie eine solche aus, als sie vor Richterin Sonja Weis Platz nimmt. Die 24-Jährige trägt keinen Hijab, kein Kopftuch, kein Palästinensertuch, es gibt keinen Hinweis auf ihre religiösen oder politischen Überzeugungen. Und doch drohen der Unbescholtenen zwei Jahre Gefängnis wegen der „Gutheißung terroristischer Straftaten“, da sie am 7. Oktober 2023 einen Beitrag der ZiB auf Facebook kommentiert hat.
Konkret schrieb die gebürtige Österreicherin zum Video mit dem Titel „Hamas greift Israel an“den Kommentar: „Free Palästina! Endlich. Danke, Gott.“Aus Sicht des Staatsanwalts eine moralische Unterstützung des mörderischen Angriffs der radikalislamischen Terrororganisation auf Israel und eine „Aufstachelung“zu Hass. Aus Sicht der Verteidigerin eine „euphemistische Äußerung“, die weder objektiv noch subjektiv den Tatbestand erfülle.
Dementsprechend bekennt sich die junge Frau, die knapp vor dem Abschluss zweier Studien steht und geringfügig arbeitet, „nicht schuldig“. Sie sei damals mit Kolleginnen zusammengesessen, man habe Serien geschaut und geplaudert. Dabei habe sie auf ihrem Handy gesurft, das Video sei in ihrem FacebookFeed aufgetaucht. „Ich habe nur ein paar Sequenzen gesehen und den Text darunter nicht genau gelesen“, behauptet die 24-Jährige.
GERICHT
„Ich dachte, es ist Frieden und das Land wurde befreit“, versucht es die Angeklagte. „Welches Land? Und von wem befreit?“, bohrt Weis nach. Antwort erhält sie keine. „Sie haben aber damit 41 positive Reaktionen bekommen, der Kommentar hat also bei Menschen etwas ausgelöst“, merkt die Richterin an. „Warum muss man mit sowas immer gleich in die Welt hinausgehen?“, zeigt Weis gewisses Unwissen über die Wichtigkeit und Selbstzentriertheit von Nutzerinnen und Nutzern dieser Plattformen. „Es war einfach ein extrem dummer, unüberlegter Moment!“, beteuert die Angeklagte.
Der Staatsanwalt wiederholt die Frage der Richterin: „Welches Land muss von wem befreit werden?“, will er wissen. „Ich wusste nur, dass Palästina seit ein paar Jahren besetzt ist, aber nicht, von wem“, gibt K. sich ahnungslos. Sie habe durch Studium und Nebenjob keine Zeit, sich im Detail mit Politik zu beschäftigen, und habe sich erst nach Zustellung des Strafantrages näher über die Thematik informiert, behauptet sie.
„Es tut mir extrem leid, was ich geschrieben habe, und wünschte, ich könnte es ungeschehen machen. Ich distanziere mich ausdrücklich von jeder terroristischen Organisation und jeder terroristischen Straftat!“, erklärt die Angeklagte neuerlich unter Tränen.
Die Richterin verurteilt sie dennoch zu drei Monaten bedingter Haft. „Auch Sie wissen, was in Israel und Palästina passiert ist und passiert. Und in dem Beitrag ist ganz klar erkennbar, dass da ein furchtbarer Terroranschlag passiert“, begründet Weis ihre Entscheidung. „Ihre Äußerung kann man nicht falsch verstehen, das ist keine euphemistische Äußerung“, widerspricht sie der Verteidigerin. Zumindest ein bedingter Vorsatz habe bestanden.