Negative Beispiele
Formulierungen wie die folgenden sollten in keinem Arbeitszeugnis stehen. Falls Sie eine davon (oder etwas Ähnliches) in Ihrem Arbeitszeugnis lesen, dann verlangen Sie unbedingt, dass das Zeugnis korrigiert wird:
Anfangs bemühte sich die Mitarbeiterin … (= Nur am Anfang, also in der Probezeit, gab sich die Mitarbeiterin Mühe. Dann nicht mehr.)
Er bemühte sich … (= Er hat es zwar versucht, aber nicht geschafft und war mit der Arbeit überfordert.)
… im Rahmen ihrer Möglichkeiten … (= Sie kann kaum etwas, ihr Können ist nicht ausreichend.) Er zeigte Verständnis für seine Aufgaben … (= Er machte kaum, was man ihm sagte.)
Ihre Arbeit war ohne Tadel. (= Man kann die Arbeit nicht loben, so schlecht war sie.)
Sie arbeitete im Großen und Ganzen / insgesamt …
(= Sie arbeitete nicht …)
Er hatte nicht unbedeutende Erfolge. (= Er hatte keine Erfolge.)
Durch ihre Geselligkeit trug sie stets zur Verbesserung des Betriebsklimas bei. (= Sie ist Alkoholikerin.)
Für die Belange der Kolleginnen bewies er stets Einfühlungsvermögen. (= Er suchte sexuelle Kontakte mit den Kolleginnen.)