Das Arbeitszeugnis
Wenn man sich um einen neuen Job bewerben will, ist ein Arbeitszeugnis des letzten Arbeitgebers sehr wichtig. In Deutschland ist es immer positiv formuliert – aber nicht immer positiv gemeint. Wie das?
Allgemein
Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen: das einfache und das qualifizierte Arbeitszeugnis.
Im einfachen Arbeitszeugnis stehen nur die Aufgaben, die der Mitarbeiter hatte, und die Dauer des Arbeitsvertrags.
Im qualifizierten Arbeitszeugnis dagegen steht sehr viel mehr:
Beschreibung der Tätigkeiten: Was hat der Mitarbeiter in der Firma genau gemacht? Beurteilung der Leistung: Wie hat der Mitarbeiter gearbeitet: gut oder nicht so gut? Bewertung des Verhaltens: Wie sozial war der Mitarbeiter? Wie hat er sich verhalten? Wie war die Zusammenarbeit?
Gesamtbewertung: Welche Note bekommt der Mitarbeiter?
Das qualifizierte Arbeitszeugnis gibt es als Endzeugnis oder als Zwischenzeugnis. Ein Zwischenzeugnis ist zum Beispiel bei einem befristeten Arbeitsverhältnis wichtig, wenn Sie also schon wissen, dass Sie sich ab einem bestimmten Datum einen neuen Job suchen müssen.
Form
In einem qualifizierten Arbeitszeugnis dürfen diese Dinge nicht fehlen:
Adresse des Arbeitgebers
Ort und Datum (bei einem Endzeugnis der letzte Arbeitstag)
Geburtsdatum des Arbeitnehmers
Überschrift (zum Beispiel: Zeugnis)
Einleitung (Angaben zum Arbeitnehmer, also Vor- und Nachname, Zeit der Mitarbeit, aktuelle berufliche Situation, kurze Beschreibung der Firma)
Beschreibung der Tätigkeiten (die wichtigsten Aufgaben zuerst, dann die weniger wichtigen; Fachwissen des Mitarbeiters)
Leistungsbeurteilung (Wie gut hat der Arbeitnehmer seine Arbeit gemacht?)
Verhaltensbeurteilung (relevante Eigenschaften des Mitarbeiters in Bezug auf seine Arbeit und die Zusammenarbeit mit Kollegen und Geschäftspartnern) Gesamtbeurteilung (Note)
Schluss (Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Firma kann an dieser Stelle auch schreiben, dass sie diese bedauert. Darauf folgt ein Dank mit guten Wünschen für die Zukunft. Der Mitarbeiter hat zwar keinen Anspruch auf eine Schlussformel. Aber es ist sehr viel besser, wenn das Arbeitszeugnis damit aufhört.)
Zusätzliche Informationen (der volle Name des Ausstellers des Zeugnisses und seine Funktion in der Firma; handschriftliche Unterschrift)
Falls Sie nicht in einer Chefposition arbeiten, werden Sie sich jetzt vielleicht fragen: Warum muss ich denn wissen, wie so ein Zeugnis geschrieben wird? Das muss doch mein Chef schreiben! Stimmt eigentlich. Aber oft passiert es, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bittet, einen Vorschlag für ein Arbeitszeugnis selbst zu schreiben. Das ist viel Arbeit, aber auch eine große Chance! Online finden Sie Hilfe, wie man ein Zeugnis formulieren kann, zum Beispiel auf www.arbeitszeugnisgenerator.de.
Der Code
Ein Arbeitszeugnis sollte einfach, klar und verständlich formuliert sein. Das heißt, darin sollten keine Formulierungen stehen, die zwar schön und positiv klingen, aber eine andere (negative) Bedeutung haben. Trotzdem kommt das immer mal wieder vor. Offen negative Formulierungen sind nämlich nicht erlaubt.
Bekommen Sie also von Ihrem letzten Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis, sollten Sie definitiv kontrollieren, ob es solche Formulierungen enthält und was sie bedeuten. Schon einzelne Wörter können einen großen Unterschied machen. Hier sind ein paar Beispiele zum Vergleich:
Sehr gut
Die Leistungen der Mitarbeiterin waren stets sehr gut.
Die Mitarbeiterin hat stets zu unserer vollsten Zufriedenheit gearbeitet.
Wir waren mit ihren Leistungen stets außerordentlich zufrieden.
Gut
Die Leistungen des Mitarbeiters waren sehr gut / stets gut. Er hat stets zu unserer vollen Zufriedenheit gearbeitet. Er hat zu unserer vollsten Zufriedenheit gearbeitet.
Wir waren mit seinen Leistungen stets und sehr zufrieden.
Befriedigend
Die Mitarbeiterin hat alle ihr übertragenen Aufgaben zur vollen Zufriedenheit erledigt.
Sie hat stets zu unserer Zufriedenheit gearbeitet.
Ich war mit ihren Leistungen stets zufrieden.
Ausreichend
Der Mitarbeiter erledigte die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.
Wir waren mit seinen Leistungen zufrieden.
Mangelhaft
Die Mitarbeiterin hat die ihr übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt.
Sie hat unsere Erwartungen größtenteils erfüllt.
Sie hat sich bemüht, die ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen.