Nein
„Lieber mutig starten, als perfekt abwarten.“
Die Corona-Krise rechtfertigt weder eine Verkürzung noch eine Verschiebung der diesjährigen Sommerferien. Der Jahresurlaub ist in vielen Familien schon geplant, sodass hier zusätzlich zu den Belastungen durch Corona wieder Unruhe in die Haushalte getragen würde. Nach den Herausforderungen der vergangenen und der noch vor uns liegenden Monate ist ein Recht auf Erholung die logische Konsequenz, nicht aber ungeplante Einschnitte.
Dies gilt auch für Lehrkräfte, die durch die für sie neue wochenlange und intensive Vorbereitung und Organisation von Fernunterricht mit elektronischen Medien eine ungewohnte Herausforderung zu bewältigen hatten und wahrscheinlich weiter haben werden.
Unstrittig dürfte aber sein, dass der Fernunterricht nicht so effektiv sein kann wie der Präsenzunterricht. Unstrittig ist auch, dass die neue Situation für schwächere Schülerinnen und Schüler nicht gut ist. Sie brauchen den persönlichen Kontakt zur Lehrkraft. Sinnvoll sind deshalb freiwillige Zusatzangebote von und an Schulen. Hier ist die „Sommerschule“zu nennen, wo Schülerinnen und Schüler mit Lerndefiziten Lerninhalte nachholen oder vertiefen können.
Merkwürdig und nicht zielführend sind zurzeit aber Ratschläge von Bundespolitikern zur Gestaltung der Sommerferien. Der Bund hat hier keine Entscheidungskompetenz. Laut Grundgesetz ist dies Sache der Länder. Hier muss deshalb auf die einstimmige Entscheidung der Kultusministerkonferenz hingewiesen werden: „Die Mindestdauer der Sommerferien beträgt sechs Wochen.“Diese Regel ist das Ergebnis komplizierter und langjähriger Planung. Sie sollte deshalb nicht einfach geändert werden.