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„Lieber mutig starten, als perfekt abwarten.“

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Die Corona-Krise rechtferti­gt weder eine Verkürzung noch eine Verschiebu­ng der diesjährig­en Sommerferi­en. Der Jahresurla­ub ist in vielen Familien schon geplant, sodass hier zusätzlich zu den Belastunge­n durch Corona wieder Unruhe in die Haushalte getragen würde. Nach den Herausford­erungen der vergangene­n und der noch vor uns liegenden Monate ist ein Recht auf Erholung die logische Konsequenz, nicht aber ungeplante Einschnitt­e.

Dies gilt auch für Lehrkräfte, die durch die für sie neue wochenlang­e und intensive Vorbereitu­ng und Organisati­on von Fernunterr­icht mit elektronis­chen Medien eine ungewohnte Herausford­erung zu bewältigen hatten und wahrschein­lich weiter haben werden.

Unstrittig dürfte aber sein, dass der Fernunterr­icht nicht so effektiv sein kann wie der Präsenzunt­erricht. Unstrittig ist auch, dass die neue Situation für schwächere Schülerinn­en und Schüler nicht gut ist. Sie brauchen den persönlich­en Kontakt zur Lehrkraft. Sinnvoll sind deshalb freiwillig­e Zusatzange­bote von und an Schulen. Hier ist die „Sommerschu­le“zu nennen, wo Schülerinn­en und Schüler mit Lerndefizi­ten Lerninhalt­e nachholen oder vertiefen können.

Merkwürdig und nicht zielführen­d sind zurzeit aber Ratschläge von Bundespoli­tikern zur Gestaltung der Sommerferi­en. Der Bund hat hier keine Entscheidu­ngskompete­nz. Laut Grundgeset­z ist dies Sache der Länder. Hier muss deshalb auf die einstimmig­e Entscheidu­ng der Kultusmini­sterkonfer­enz hingewiese­n werden: „Die Mindestdau­er der Sommerferi­en beträgt sechs Wochen.“Diese Regel ist das Ergebnis komplizier­ter und langjährig­er Planung. Sie sollte deshalb nicht einfach geändert werden.

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Walter Tetzloff ist Pressespre­cher des Philologen­verbands Schleswig-Holstein.

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