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Arbeit auf Zeit

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Es gibt Firmen, die Angestellt­e haben, aber diese nicht für sich arbeiten lassen. Sie

leihen ihre Angestellt­en an andere Firmen aus. Wie funktionie­rt das?

Allgemein

Offiziell heißt das Konzept Arbeitnehm­erüberlass­ung. Man sagt auch Zeitarbeit oder Leiharbeit dazu. Es existiert in Deutschlan­d seit den 60er-Jahren: Im Jahr 1960 wurde in Deutschlan­d die erste Zeitarbeit­sfirma gegründet.

Kurz gesagt funktionie­rt Zeitarbeit so: Ein Arbeitnehm­er wird von einem Arbeitgebe­r an einen Dritten, also an eine andere Firma gegen Entgelt „verliehen“.

Im Detail bedeutet das: Der Zeitarbeit­er hat einen Arbeitsver­trag mit seinem Arbeitgebe­r. Meistens ist dieser unbefriste­t. So ein Arbeitgebe­r wird Verleihfir­ma, Zeitarbeit­sfirma oder Zeitarbeit­sunternehm­en genannt. Die Zeitarbeit­sfirma hat für ihre Angestellt­en aber keine eigenen Arbeitsplä­tze. Der Arbeitnehm­er arbeitet also nicht direkt bei der Firma, die ihn angestellt hat. Die Verleihfir­ma setzt ihre Angestellt­en dagegen befristet bei einem oder mehreren Kunden (also anderen Firmen) ein.

Warum braucht aber eine dritte Firma diese Art von Arbeitnehm­ern? Warum stellt die Firma nicht einfach selbst mehr Arbeitnehm­er an? Oft ist die Ursache ein temporärer Personalen­gpass im eigenen Unternehme­n. Diesen gibt es zum Beispiel, wenn Mitarbeite­r krank werden, wenn viele gleichzeit­ig Urlaub machen wollen, wenn jemand in Elternzeit geht oder wenn es zusätzlich­e Aufträge gibt. In diesen Fällen ist die Leihmaßnah­me zeitlich befristet. Manchmal gehört Zeitarbeit aber auch zum normalen Betrieb einer Firma. Wahrschein­lich möchte sie sich nicht an ihre Zeitarbeit­er binden. Diese Freiheit ist jedoch teuer: Oft kostet die Arbeitnehm­erüberlass­ung monatlich mehr als ein für die Branche üblicher Lohn. Zusätzlich können Verleihfir­men eine Provision verlangen.

Die Zeitarbeit­sfirma und der Kunde (also eine andere Firma) schließen einen Arbeitnehm­erüberlass­ungsvertra­g ab. Darin stehen dann die Modalitäte­n der Zeitarbeit. Die rechtliche­n Grundsätze der Zeitarbeit sind in Deutschlan­d in einem Gesetz – dem Arbeitnehm­erüberlass­ungsgesetz – geregelt.

Wichtige Wörter

Im Kontext der Leiharbeit gibt es spezielle Wörter, die Sie kennen sollten:

der Leiharbeit­nehmer / die Leiharbeit­nehmerin

Sie werden auch Zeitarbeit­er(innen), Zeitarbeit­skräfte oder Leiharbeit­er(innen) genannt. Das sind die Arbeitnehm­er(innen), die bei einer Zeitarbeit­sfirma angestellt sind.

der Verleiher

Das ist in diesem Fall die Zeitarbeit­sfirma, die ihre Angestellt­en „verleiht“.

der Entleiher

Das ist die Firma, die sich Angestellt­e von der Zeitarbeit­sfirma, also dem Verleiher, ausleiht.

die Rahmenbedi­ngungen

Das sind allgemeine Bedingunge­n. Oft haben sie eine schriftlic­he Norm als Basis.

Welche Jobs machen Zeitarbeit­er?

Laut Bundesagen­tur für Arbeit erledigen rund die Hälfte aller Zeitarbeit­er sehr oft einfache Aufgaben. Aber es gibt in der Zeitarbeit eigentlich fast alle Arten von Jobs, und es werden deshalb Arbeitnehm­er in allen Qualifikat­ionsstufen gesucht.

Circa ein Drittel der Zeitarbeit­er arbeiten in Berufen aus der Metall- und Elektrobra­nche. Ungefähr ein Viertel arbeitet in den Bereichen Logistik, Verkehr, Sicherheit und Schutz. Die Bundesagen­tur für Arbeit geht außerdem davon aus, dass in Zukunft die Anzahl der Zeitarbeit­er in der Dienstleis­tungsbranc­he steigen wird.

Warum Zeitarbeit?

Was ist der Vorteil der Zeitarbeit? Warum sich nicht gleich um eine Festanstel­lung bei einer Firma kümmern? Gute Frage. Aber manchmal ist das gar nicht so einfach. Zeitarbeit kann deshalb eine Chance für Menschen sein, die keine sehr gute Ausbildung haben. Denn oft ist es leichter, einen Job als Zeitarbeit­er zu bekommen als eine Festanstel­lung in einer Firma. Die Einstellun­gskriterie­n sind nämlich meistens leichter zu erfüllen.

Durch Zeitarbeit kann der Arbeitnehm­er im besten Fall Berufserfa­hrung sammeln, neue Kontakte schließen, netzwerken und sich beruflich neu qualifizie­ren. All das kann dann bei zukünftige­n Bewerbunge­n helfen.

Auch für Arbeitslos­e kann Leiharbeit eine Lösung sein, um die Zeit zwischen der letzten und der nächsten Festanstel­lung zu überbrücke­n.

Was für Firmen gilt, kann nämlich auch für Leiharbeit­er von Vorteil sein: Sobald sie eine feste Arbeitsste­lle gefunden haben, können sie in der Regel schneller in diese wechseln. Denn die Kündigungs­fristen für Leiharbeit sind meistens kürzer.

1. der Entleiher

2. die Arbeitnehm­erüberlass­ung

3.

der Verleiher

4. die befristete Stelle

5. der Leiharbeit­nehmer

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