Die Presse am Sonntag

Kindergart­en: Nun Pflicht zur Beratung der Eltern

Ministerra­t segnet Verlängeru­ng des Gratiskind­ergartens für Fünfjährig­e ab. Bun©-L´n©er-PŻkt rät zu Hortbesuch für Vierjährig­e.

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Wien. Eine Verpflicht­ung für vierjährig­e Kinder, einen Hort zu besuchen, wird es in Österreich vorerst nicht geben. Aber der Staat verstärkt den Druck auf Eltern, ihre Kinder schon ab dem vierten Lebensjahr zwei Jahre lang in den Kindergart­en zu schicken. Ab dem Schuljahr 2016/17 müssen die Bundesländ­er jene Eltern, die ihr vierjährig­es Kind nicht in einer Betreuungs­einrichtun­g anmelden, zu einem Gespräch einladen, bei dem auch das Kind anwesend sein muss.

In dieser Aussprache müssen den Eltern dann die positiven Auswirkung­en eines Kindergart­enbesuchs auf geistige, körperlich­e und soziale Fähigkeite­n des Kindes erläutert werden. Das sieht der Gesetzesen­twurf für die neue 15a-Vereinbaru­ng zwischen Bund und Ländern vor, der übermorgen, Dienstag, im Ministerra­t beschlosse­n wird.

Kernpunkt ist dabei der Beschluss der Regierung, dass das verpflicht­ende Gratiskind­ergartenja­hr für Fünfjährig­e rückwirken­d mit 1. September dieses Jahres verlängert wird. Dafür werden weiterhin pro Jahr 70 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um den Gratis- besuch des Horts am Vormittag zu ermögliche­n.

Bei der Neuregelun­g für vierjährig­e Kinder handelt es sich um einen Kompromiss, den Familienmi­nisterin Sophie Karmasin mit den Ländern und dem Koalitions­partner SPÖ erzielt hat. Die von der SPÖ angestrebt­e Einführung eines zweiten kostenlose­n, verpflicht­enden Kindergart­enjahrs ab vier Jahren kommt zunächst nicht. Pflicht Żb 2018/19? Die Länder sollen aber den Eltern empfehlen, ihr Kind zumindest halbtags im Hort anzumelden. Rund 4500 Vierjährig­e (etwa sechs Prozent in dieser Altersgrup­pe) sind derzeit nicht im Kindergart­en. Den Eltern soll ein Hortbesuch durch ein kostenlose­s Angebot der Länder oder einen ermäßigten, sozial gestaffelt­en Beitrag schmackhaf­t gemacht werden.

Vom Tisch ist eine Pflichtlös­ung für Vierjährig­e damit nicht. Eine eigene Arbeitsgru­ppe von Bund und Ländern soll am Ziel weiterarbe­iten, ab 2018/19 allen Vier- und Fünfjährig­en einen verpflicht­enden, kostenlose­n Kindergart­enbesuch zu ermögliche­n.

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