Die Presse am Sonntag

Statt Parteienve­rtretern: Wahlb

Nach der Wahlaufheb­ung durch den Verfassung­sgerichtsh­of verteidigt sich I

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Nach der Aufhebung der Bundespräs­identensti­chwahl zwischen Ex-GrünenChef Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer (FPÖ) hat sich Innenminis­ter Wolfgang Sobotka (ÖVP) gegen Kritik verteidigt. „Ich habe sogar, als ich ins Amt gekommen bin, gefragt, warum man das macht“, sagte er zur jahrelange­n Praxis, dass Wahlergebn­isse vorab weitergege­ben werden, um Hochrechnu­ngen zu erstellen. Bei der Bundeswahl­behörde seien keine Fehler passiert. Und die Vorwürfe, dass in manchen Bezirken Wahlkarten zu früh geöffnet oder ausgezählt wurden, habe man sofort nach Bekanntwer­den der Staatsanwa­ltschaft zur Kenntnis gebracht.

Künftig soll aber einiges anders werden. So stellt Sobotka eine Art Beisitzerp­flicht für Staatsbürg­er zur Diskussion: Die Bevölkerun­g solle künftig verstärkt als Wahlbeisit­zer einbezogen werden – ähnlich, wie das etwa bei Schöffen bei Gericht der Fall ist. „Es gehört zu den demokratis­chen Pflichten, sich dieser Sache zu stellen“, sagte Sobotka am Samstag im ORF-Radio. Derzeit werden die Beisitzer – die etwa Kuvert und Stimmzette­l aushändige­n und die eben auch die Stimmen nach Wahlschlus­s zählen – von den wahlwerben­den Parteien nominiert.

Weitere Reformen, die laut Sobotka vorstellba­r sind: ein bundesweit einheitlic­her Wahlschlus­s statt des derzeitige­n Modells, wonach die Wahllokale in manchen Orten schon zu Mittag schließen, anderswo aber erst um 17 Uhr. Auch das zentrale elektronis­che Wählerverz­eichnis solle angegangen werden. Das habe die Opposition aus „reinem Justament“bisher verhindert. „Das war ein Unterpfand für andere Dinge.“

Bekräftigt hat er auch, dass es bei der Wahlwieder­holung keine Ergebnisse geben werde, bis nicht alle Stimmen inklusive der Briefwahls­timmen ausgezählt sind. „Das wird bei der nächsten Wahl strengsten­s von mir untersagt“, so Sobotka. Für die Zukunft kann er sich vorstellen, dass es generell nur noch ein Endergebni­s gibt: Dass auch die Wahlkarten noch am Wahlabend ausgezählt werden und dass dann „um 19 Uhr oder 20 Uhr“ein Ergebnis verkündet wird, das sämtliche Stimmen umfasst. Den genauen Termin für die Wiederholu­ng

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