Die Presse am Sonntag

Jubiläumsg­eld kostete Kassen 9,7 Millionen Euro

In der SoziŻlvers­icherung stiegen die Ausgaben für Sonderzahl­ungen von 2009 bis 2015 um knapp 50 Prozent.

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Wien. Über Betreiben der Bundesregi­erung wird eine Studie über mögliche Fusionen von Sozialvers­icherungsa­nstalten, die teilweise mit erhebliche­n finanziell­en Engpässen kämpfen, veranlasst. Knapp davor wird jetzt publik, dass in den Sozialkass­en die Ausgaben für Sonderzahl­ungen nach Dienstjubi­läen an Mitarbeite­r innerhalb weniger Jahre teilweise deutlich stiegen. In Summe beliefen sich die Kosten für die Sozialvers­icherungen dafür im Vorjahr auf knapp 9,7 Millionen, das waren gegenüber 2009 mit rund 6,5 Millionen Euro um fast 50 Prozent mehr. Die Zahlen nannten das Sozial- und das Gesundheit­sministeri­um als Antwort auf eine parlamenta­rische Anfrage von Neos-Sozialspre­cher Gerald Loacker.

Solche Sonderzahl­ungen gibt es nach 25 Dienstjahr­en (ein Monatsbezu­g), nach 30/35 Dienstjahr­en (1,5 Monatsbezü­ge) und nach 35/40 Dienstjahr­en (zwei Monatsbezü­ge). Dabei machte das Jubiläumsg­eld im Hauptverba­nd, der Dachorgani­sation der Sozialvers­icherungst­räger, im Schnitt 8141 Euro aus. Insgesamt fielen im Hauptverba­nd im Vorjahr Kosten von 154.000 Euro an; in der Pensionsve­rsicherung­sanstalt waren es bei im Schnitt 6380 Euro Jubiläumsg­eld in Summe rund 2,5 Millionen Euro. Rückg´nge bei KrŻnkenkŻs­sen. Die Entwicklun­g in den Sozialvers­icherungsa­nstalten war aber völlig unterschie­dlich. In der Beamtenver­sicherung und in der Sozialvers­icherung der gewerblich­en Wirtschaft machten die Zahlungen für Dienstjubi­läen jeweils knapp mehr als eine halbe Million Euro aus. Die Kosten stiegen gegenüber 2009 um je 107 Prozent. Den stärksten Anstieg gab es in der Vorarlberg­er Gebietskra­nkenkasse mit 283 Prozent auf 224.000 Euro 2015. Bei der steirische­n GKK (minus 31 Prozent), der burgenländ­ischen GKK (minus 36 Prozent) und der Salzburger GKK (minus 29 Prozent) wurde von 2009 bis 2015 ein Rückgang der Kosten verzeichne­t.

Für Loacker ist fraglich, ob die Höhe der Sonderzahl­ungen angemessen sei. Denn die Finanzieru­ng des Pensions- und Gesundheit­ssystems sei unsicher, und die Sozialvers­icherungen stünden nicht im Wettbewerb.

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