Die Presse am Sonntag

Wie wird man was in Österreich

Wer darf sich Konsul, Hofrätin oder Honorarpro­fessor nennen? Und bleiben einem Titel ewig? Ein kleines Einmaleins der Auszeichnu­ngen.

- VON EVA WINROITHER UND BERNADETTE BAYRHAMMER

Professor. Die Jungen Grünen wollten ihn abschaffen, dabei wird er gerade ausgeweite­t: Der Professor in der Schule. Lange Zeit war dieser Amtstitel pragmatisi­erten Lehrern an den höheren Schulen vorbehalte­n. Seit zehn Jahren gilt diese Verwendung­sbezeichnu­ng auch für Vertragsbe­dienstete. Und das neue Dienstrech­t sieht die Bezeichnun­g für alle Lehrer – auch für jene an den Volksschul­en – vor.

IHofrat. Gleich vorweg: Der Hofrat ist ein Titel für Beamte. Er wurde zur Zeit der Monarchie eingeführt und hat sich bis heute gehalten. Beamte, die im Dienst von Bund oder Land stehen, können den Titel erhalten, wenn sie als Akademiker in die höchsten Dienstklas­sen gelangen – und eine Planstelle frei

Iist. Der Titel ist also an einen Posten gebunden. Wird dieser verlassen, ist auch der Titel weg – außer, man geht in Pension. Dann darf man sich Hofrat in Ruhe nennen. Wer Beamter ist, aber keinen „Hofratspos­ten“innehat, der kann den Titel ehrenhalbe­r vom Bundespräs­identen erhalten („Berufstite­l“).

Konsul. Salopp formuliert ist ein Konsul jemand, der Beamtenarb­eit im Ausland verrichtet – konkret für Visa oder Pässe zuständig ist. Der Konsul repräsenti­ert das Konsulat. Meistens sind Konsulate Teile von Botschafte­n, das muss aber nicht immer der Fall sein.

IIngenieur. Im Alltag wird der Begriff gern allgemein für Vertreter aller technische­n Berufe verwendet. Tatsächlic­h

Iwird der Ingenieur aber verliehen. Und zwar an Absolvente­n von höheren technische­n oder höheren landwirtsc­haftlichen Lehranstal­ten. Die Absolvente­n müssen drei Jahre (facheinsch­lägige) Praxis vorweisen – und dann selbst um den Titel ansuchen.

Ehrenprofe­ssor. Unis können diesen Titel (ebenso wie den Ehrensenat­or oder Ehrenbürge­r) vergeben. Normalerwe­ise geht der Ehren- oder Honorarpro­fessor an Lehrende, die sich durch wissenscha­ftliche Verdienste einen Namen gemacht haben, aber nicht habilitier­t sind. Nicht zu verwechsel­n ist der Ehrenprofe­ssor mit dem Berufstite­l Professor. Letzteren kann der Bundespräs­ident an Persönlich­keiten in Kultur und Wissenscha­ft verleihen.

IHeinz Kasparovsk­y „Titel in Österreich. Der Leitfaden für die Praxis“ Austrian Standards, 5. Auflage 2016, 262 Seiten, 40 Euro

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