Die Gerste und das Patentamt
Ende Juni entscheidet das Europäische Patentamt über ein Patent auf Braugerste.
Es ist ein hochkomplexes Thema – und ein ebenso emotionales: die Frage nach Bierpatenten. Während die einen die Vielfalt gefährdet sehen und fürchten, dass Großkonzerne kleine Landwirte und Bierbrauer in der Hand haben, sehen die anderen das Know-how und das Geld, das sie jahrelang in die Forschung gesteckt haben, gefährdet.
Anlass der Debatte sind drei Patente auf Braugerste und die daraus erzeugten Biere, die die internationalen Braukonzerne Heineken und Carlsberg im Vorjahr beim Europäischen Patentamt (EPA) eingebracht haben. Wobei dabei keine spezifische Gerstensorte patentiert wurde, sondern bestimmte Eigenschaften der Gerste aus konventioneller Züchtung.
Eigentlich sind laut EU-Recht konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere (im Gegensatz zu gentechnisch gezüchteten) von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. Dass das Patent vom Europäischen Patentamt dennoch erteilt wurde, liege am Interpretationsspielraum, wie Katherine Dolan vom Verein Arche Noah erklärt. Die EPA sei nämlich davon ausgegangen, dass zwar biologische Verfahren nicht patentiert werden dürfen, die daraus entstehenden Produkte, also die Pflanzen, aber sehr wohl. „Durch die Praxis des Europäischen Patentamts sind mit der Zeit Schlupflöcher entstanden“, so Dolan. Hinzu kommt, dass die EPA keine Einrichtung der EU ist, sondern eine freie Organisation (hinter der 38 europäische Länder stehen), die sich allerdings an den Richtlinien der EU orientiert.
Die Europäische Kommission hat im vergangenen November in einer Stellungnahme aber bestärkt, dass durchaus auch die Produkte der biologischen Verfahren von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind. Die EPA arbeitet derzeit an neuen Richtlinien. Kommende Woche soll die Entscheidung präsentiert werden.
Gleichzeitig dazu hat der Verein Arche Noah, der sich für die Erhaltung der Pflanzenvielfalt einsetzt, gemeinsam mit 40 anderen Organisationen beim Europäischen Patentamt Einspruch gegen die drei Patente von Heineken und Carlsberg erhoben. „Es dauert aber üblicherweise zwei, drei Jahre, bis ein Einspruch bearbeitet wird. Wir hoffen, dass es vorher eine Entscheidung gibt, die diese Schlupflöcher schließt“, sagt Dolan. Für sie ist das Bierpatent ein Präzedenzfall, der regelt, wie wir in Zukunft mit Pflanzen patentrechtlich umgehen. Die Gegner des Patents sehen darin nicht nur die Vielfalt gefährdet, sondern auch züchterische Erfolge. Während Züchter nämlich geschützte Pflanzen in ihrer ei-