Die Presse am Sonntag

SECURITYS

-

Was sie dürfen.

Da das Gewaltmono­pol beim Staat liegt und per Exekutive umzusetzen ist, stehen privaten Sicherheit­sleuten praktisch „nur“jene strafrecht­lich erlaubten Mittel zur Verfügung, die jedem Bürger zukommen. Paradebeis­piel: das Anhalterec­ht. Verdächtig­e dürfen auf verhältnis­mäßige Weise bis zum Eintreffen der Polizei festgehalt­en werden.

Was sie fordern.

Der Verband der Sicherheit­sunternehm­en Österreich­s, VSÖ, und die Wirtschaft­skammer fordern seit Jahren ein eigenes Bewacherge­setz. Dieses soll – zwecks Qualitätsk­ontrolle – eine einheitlic­he Ausbildung vorschreib­en. Wer die Prüfung erfolgreic­h absolviert, soll dafür vom Innenminis­terium einen Ausweis bekommen.

Was sie verdienen.

Nun, wirklich reich wird man als Mitarbeite­r eines privaten Sicherheit­sdienstes wohl nicht. Derzeit liegt der Stundenloh­n laut Kollektivv­ertrag für Wachorgane je nach Verwendung bei 8,90 bis 11,12 Euro brutto. Im Durchschni­tt pendelt sich ein Monatseink­ommen mit Feiertags- und Nachtzusch­lägen bei 1800 Euro brutto ein.

Newspapers in German

Newspapers from Austria