SECURITYS
Was sie dürfen.
Da das Gewaltmonopol beim Staat liegt und per Exekutive umzusetzen ist, stehen privaten Sicherheitsleuten praktisch „nur“jene strafrechtlich erlaubten Mittel zur Verfügung, die jedem Bürger zukommen. Paradebeispiel: das Anhalterecht. Verdächtige dürfen auf verhältnismäßige Weise bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden.
Was sie fordern.
Der Verband der Sicherheitsunternehmen Österreichs, VSÖ, und die Wirtschaftskammer fordern seit Jahren ein eigenes Bewachergesetz. Dieses soll – zwecks Qualitätskontrolle – eine einheitliche Ausbildung vorschreiben. Wer die Prüfung erfolgreich absolviert, soll dafür vom Innenministerium einen Ausweis bekommen.
Was sie verdienen.
Nun, wirklich reich wird man als Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes wohl nicht. Derzeit liegt der Stundenlohn laut Kollektivvertrag für Wachorgane je nach Verwendung bei 8,90 bis 11,12 Euro brutto. Im Durchschnitt pendelt sich ein Monatseinkommen mit Feiertags- und Nachtzuschlägen bei 1800 Euro brutto ein.