Keine Masken in Schulen Erleichterung in Heimen
Coronamaßnahmen. Mit Samstag sind weitere Lockerungen für Schulen, Geschäfte und Seniorenheime in Kraft getreten.
Wien. Die Maskenpflicht an den Schulen fällt mit der Rückkehr der Schüler aus den Pfingstferien am 3. Juni. Das kündigte Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) am Samstag an. Stundenpläne, „Schichtbetrieb“und Abstandsregeln bleiben aufrecht, Turnunterricht wird auf freiwilliger Basis am Nachmittag möglich. Singen im Unterricht ist wieder erlaubt.
In Skandinavien hätten die zum Teil vor Österreich vorgenommenen Öffnungen der Schulen keine Erhöhung der Corona-Infektionszahlen gebracht, begründete Faßmann die Lockerungen. Auch an den großen Infektionsfällen der vergangenen Wochen wie den Postverteilungszentren in Wien und Niederösterreich oder dem Baptisten-Gottesdienst in Frankfurt seien keine Schulen beteiligt gewesen. „Kinder können angesteckt sein, aber sie spreaden nicht“, so Faßmann.
An den Schulen unverändert fortgesetzt wird die Teilung der Klassen ab 19 Schülern sowie der Schichtbetrieb. Auch die aktuellen Stundenpläne bleiben bis Schulschluss aufrecht. Turnunterricht kann schulautonom am Nachmittag
an den regulären Unterricht angehängt werden. Für die Schüler ist die Teilnahme freiwillig, das Pflichtfach Bewegung und Sport bleibt ausgesetzt. Beim Turnunterricht gelten die vom Gesundheitsministerium für den Breitensport erarbeiteten Vorgaben. Er vertraue hier auf die Lehrer, meinte Faßmann mit Anspielung darauf, dass es körperbetonte und weniger körperbetonte Sportarten (wie Volleyball) gibt.
Gleichzeitig ist die seit Anfang Mai geltende Quadratmeterbeschränkung für Geschäfte und Museen Geschichte. Gesundheitsminister Rudolf Anschober hat die Regelung aufgehoben, wonach in Kundenbereichen pro zehn Quadratmeter nur eine Person sein darf.
In Österreich hat es am Samstag mit 497 erstmals seit dem Rückgang der Fälle weniger als 500 aktiv an Covid-19 erkrankte Personen gegeben. Nur mehr 98 Erkrankte befinden sich in Spitalsbehandlung, davon nur mehr 23 auf der Intensivstation. Deshalb werden die restriktiven Schutzmaßnahmen in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe gelockert, erklärte Anschober.