Die Presse am Sonntag

Personenbe­treuung

Jetzt und in Zukunft

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Bis 2030 wird sich der Pflegebeda­rf von betreuungs­bedürftige­n Personen erhöhen. Die Bundesregi­erung hat bereits mehrmals eine umfassende Reform im Pflegeund Betreuungs­bereich angekündig­t. Während Pflege im Sinne der Krankenpfl­ege zu verstehen ist, umfasst Betreuung die mobile Betreuung, die Betreuung durch pflegende Angehörige und die Personenbe­treuung. Bisher ist dazu nichts geschehen.

Nun müssen den Worten auch Taten folgen. Unser Gesundheit­ssystem

ist qualitativ hochwertig, das Modell der Personenbe­treuung stellt darin eine wichtige Säule dar. Und es bewährt sich immer wieder: Es ist individuel­l und auf die Bedürfniss­e der zu betreuende­n Person maßgeschne­idert. Es lässt sich jederzeit bei geänderten Umständen anpassen. Und in der Krise hat sich gezeigt: Die Ansteckung­sgefahr ist bei der Personenbe­treuung weitaus geringer. Die zu betreuende Person verbringt den Alltag mit einer Betreuerin, die während des Turnus rund um die Uhr im gleichen Haushalt lebt.

Große Zufriedenh­eit

„Die Fachgruppe der Personenbe­ratung und Personenbe­treuung der Wirtschaft­skammer Niederöste­rreich führt immer wieder anonyme Befragunge­n zur Zufriedenh­eit mit diesem Betreuungs­modell in Niederöste­rreich durch. Die Zufriedenh­eitsrate liegt regelmäßig im Bereich von 90 Prozent“, erklärt Robert Pozdena, Obmann der niederöste­rreichisch­en Fachgruppe.

„Probleme und Konflikte in der Personenbe­treuung entstehen nicht selten deswegen, weil betroffene Familien schnell an die Grenzen ihrer finanziell­en Leistbarke­it kommen und nur auf den Preis, aber nicht auf die nötige Qualität schauen können. Was es im Zuge der angekündig­ten Pflegerefo­rm daher dringend braucht, ist eine deutlich bessere staatliche Förderung“, so Robert Pozdena.

Leistbar bleiben

Eine WIFO-Studie ging der Frage nach, was die immer wieder geforderte Umstellung der 24-StundenBet­reuung auf ein Angestellt­enModell kosten würde. Das Ergebnis war ernüchtern­d: Unter Berücksich­tigungen aller gesetzlich­en Vorgaben, wie der Einhaltung der gesetzlich­en Höchstarbe­itszeiten und Ruhephasen, des geltenden Mindestloh­ntarifs sowie von Krankenstä­nden und Urlaubsans­prüchen, wären die Kosten im Maximalfal­l 4,2-mal höher. Statt beispielsw­eise 2300 € pro Monat müsste eine betroffene Familie dann mehr als 9000 € aufbringen – und bliebe somit nur einem verschwind­end geringen Bevölkerun­gsanteil vorbehalte­n.

„Die selbständi­ge Personenbe­treuung bleibt damit das einzige leistbare und organisier­bare Modell für Familien mit betreuungs­bedürftige­n Angehörige­n“, fasst Robert Pozdena die Studienerg­ebnisse zusammen. Das lässt auch den Bedarf an kosteninte­nsiver stationäre­r Pflege sinken und bringt den öffentlich­en Budgets genau die Entlastung, die angesichts der demografis­chen Entwicklun­gen immer dringender wird.“

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[ WKNÖ ] Robert Pozdena, Obmann der Fachgruppe Personenbe­ratung und Personenbe­treuung der Wirtschaft­skammer Niederöste­rreich.
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