Covid-Cluster in St. Wolfgang wird größer
Tourismus. 29 bestätigte Fälle in St. Wolfgang, einer in Wiener Sommercamp. Ab Montag neue Einreisebestimmungen für Urlauber.
St. Wolfgang/Wien. Seit Samstag gibt es 29 bestätigte Covid-19-Fälle, die auf den Cluster in St. Wolfgang zurückzuführen sind, darunter vorwiegend Praktikanten aus dem Service und zwei Vorgesetzte. Noch nicht eingerechnet ist der Fall eines Mitarbeiters des Außenministeriums, der am vergangenen Wochenende in St. Wolfgang urlaubte und ebenfalls an Covid-19 erkrankt ist. Alle Erkrankten sind abgereist oder in Quarantäne.
Laut Krisenstab des Landes Oberösterreich und der Bezirkshauptmannschaft Gmunden sind in St. Wolfgang die Hotels Furian, Berau, das Hotel Seevilla, das Hotel Peter, das Eventhotel Scalaria und das Strandhotel betroffen, in Salzburg das Hotel Leopoldhof. Positive Testergebnisse kommen auch aus drei Lokalen in St. Wolfgang, wie aus der Pizzeria Mirabella. Bisher wurden über 200 Personen getestet. Gästen, die sich seit 17. Juli in einem der genannten Betriebe aufgehalten haben, raten die Behörden, ihren Gesundheitszustand genau zu beobachten und im Fall von Symptomen die Gesundheitshotline 1450 zu kontaktieren.
Am Samstag wurde der erste CovidFall in einem Wiener Sommercamp bekannt: Ein Kind in einem städtischen Sommercamp ist positiv getestet worden. Die betroffene Kindergruppe wurde vorübergehend geschlossen, alle direkten Kontaktpersonen des erkrankten Kindes wurden unter Quarantäne gestellt.
Bei Heimkehr Testpflicht. Neue Einreisebestimmungen gelten ab kommender Woche für Österreicher, die aus 32 definierten Coronavirus-Risikogebieten heimkehren. Sie müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen – oder diesen in der anzutretenden Quarantäne in Österreich innerhalb von 48 Stunden nachholen. Zuvor hatte es geheißen, alternativ wäre ein Verbleib in der zehntägigen Quarantäne (ohne Testung) möglich. Das ist aber nun definitiv nicht der Fall, wie das Gesundheitsministerium bekannt gab. Die neue Einreiseverordnung gilt ab kommendem Montag, für Personen, die sich an diesem Tag bereits im Ausland befinden, gelten die Änderungen erst ab Donnerstag, den 30. Juli.