Die Presse am Sonntag

Covid-Cluster in St. Wolfgang wird größer

Tourismus. 29 bestätigte Fälle in St. Wolfgang, einer in Wiener Sommercamp. Ab Montag neue Einreisebe­stimmungen für Urlauber.

- RED/APA

St. Wolfgang/Wien. Seit Samstag gibt es 29 bestätigte Covid-19-Fälle, die auf den Cluster in St. Wolfgang zurückzufü­hren sind, darunter vorwiegend Praktikant­en aus dem Service und zwei Vorgesetzt­e. Noch nicht eingerechn­et ist der Fall eines Mitarbeite­rs des Außenminis­teriums, der am vergangene­n Wochenende in St. Wolfgang urlaubte und ebenfalls an Covid-19 erkrankt ist. Alle Erkrankten sind abgereist oder in Quarantäne.

Laut Krisenstab des Landes Oberösterr­eich und der Bezirkshau­ptmannscha­ft Gmunden sind in St. Wolfgang die Hotels Furian, Berau, das Hotel Seevilla, das Hotel Peter, das Eventhotel Scalaria und das Strandhote­l betroffen, in Salzburg das Hotel Leopoldhof. Positive Testergebn­isse kommen auch aus drei Lokalen in St. Wolfgang, wie aus der Pizzeria Mirabella. Bisher wurden über 200 Personen getestet. Gästen, die sich seit 17. Juli in einem der genannten Betriebe aufgehalte­n haben, raten die Behörden, ihren Gesundheit­szustand genau zu beobachten und im Fall von Symptomen die Gesundheit­shotline 1450 zu kontaktier­en.

Am Samstag wurde der erste CovidFall in einem Wiener Sommercamp bekannt: Ein Kind in einem städtische­n Sommercamp ist positiv getestet worden. Die betroffene Kindergrup­pe wurde vorübergeh­end geschlosse­n, alle direkten Kontaktper­sonen des erkrankten Kindes wurden unter Quarantäne gestellt.

Bei Heimkehr Testpflich­t. Neue Einreisebe­stimmungen gelten ab kommender Woche für Österreich­er, die aus 32 definierte­n Coronaviru­s-Risikogebi­eten heimkehren. Sie müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen – oder diesen in der anzutreten­den Quarantäne in Österreich innerhalb von 48 Stunden nachholen. Zuvor hatte es geheißen, alternativ wäre ein Verbleib in der zehntägige­n Quarantäne (ohne Testung) möglich. Das ist aber nun definitiv nicht der Fall, wie das Gesundheit­sministeri­um bekannt gab. Die neue Einreiseve­rordnung gilt ab kommendem Montag, für Personen, die sich an diesem Tag bereits im Ausland befinden, gelten die Änderungen erst ab Donnerstag, den 30. Juli.

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