Indirekte Unterstellungen
geht bis zu den Schmutzkübelkampagnen der Opposition. Aber wer fragt nach der – demokratisch wohl nicht legitimierten, wenn auch so wichtigen – „vierten Macht“, jener, die massiv über Print- und elektronische Medien ausgeübt wird? Die gehässigen Attacken auf politisch nicht genehme Gegner, ohne jede Kontrolle oder Beschränkung, sind zahllos und werden von den Menschen häufig mit großem Erstaunen zur Kenntnis genommen, ohne dass sie beeinflusst oder kommentiert werden können.
Das beginnt bei den völlig überzogenen, absolut respektlosen Interviews des Herrn Wolf mit oft demokratisch gewählten Mitgliedern einer Bundesregierung, die ihm nicht genehm sind . . . Da wäre zumindest ein Mindestmaß an Objektivität und Höflichkeit zu erhoffen. Und geht zu untergriffigen Attacken in „News“, „Falter“und anderen Printmedien, die im Wesentlichen minimale Fehlverhalten („Shredder-Affäre“) zu Verbrechen aufbauschen und konsequent auf dem linken Auge blind sind.
Wenn zu wenig geredet wird, dann ist es ein „Schweigekanzler“, wenn zu viel der Pressekonferenzen, dann wird es „Message control“. Hauptsache, es geht gegen einen Kanzler, der nicht dem roten Verständnis der Medien entspricht. Was für ein dummes Wahlvolk!
Ja, Linien werden zu oft überschritten, aber nicht oder zumindest nicht nur von den Regierungsmitgliedern. o. Univ.-Prof. Dr. Günther Grabner, BA, 1010 Wien
„Wie schwer wiegt der bloße Vorwurf, über die Involvierung in einen Postenschacher vorsätzlich falsch ausgesagt zu haben, wenn man ihn an den hiesigen polithygienischen Standards misst, die in Österreich halt nicht die höchsten sind? Man kann deshalb gehen. Aber muss man?“
Damit unterstellen Sie Sebastian Kurz indirekt, vor dem U-Ausschuss tatsächlich falsch ausgesagt zu haben. Dem ist aber nicht so. Für die Bestellung eines Vorstandes einer AG ist ausschließlich der Aufsichtsrat zuständig! Der Aufsichtsratsvorsitzende der Öbag, Helmut Kern, bestätigte mehrfach, dass bei der Bestellung von Schmid zum Alleinvorstand sämtliche Vorschriften und Regeln eingehalten wurden, und er verneinte mehrfach, dass es irgendwelche Interventionen gegeben habe.
Da erheben sich mehrere Fragen: Inwiefern kann in diesen Bestellungsvorgang der Bundeskanzler dennoch „eingebunden“sein, wenn er gar nicht zuständig ist? In einen Bestellungsvorgang „eingebunden“kann nur jemand sein, der an diesem Bestellungsvorgang ein Mitwirkungsrecht hat, hat er dies nicht, konnte er auch nicht „eingebunden“