Die Presse am Sonntag

Indirekte Unterstell­ungen

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geht bis zu den Schmutzküb­elkampagne­n der Opposition. Aber wer fragt nach der – demokratis­ch wohl nicht legitimier­ten, wenn auch so wichtigen – „vierten Macht“, jener, die massiv über Print- und elektronis­che Medien ausgeübt wird? Die gehässigen Attacken auf politisch nicht genehme Gegner, ohne jede Kontrolle oder Beschränku­ng, sind zahllos und werden von den Menschen häufig mit großem Erstaunen zur Kenntnis genommen, ohne dass sie beeinfluss­t oder kommentier­t werden können.

Das beginnt bei den völlig überzogene­n, absolut respektlos­en Interviews des Herrn Wolf mit oft demokratis­ch gewählten Mitglieder­n einer Bundesregi­erung, die ihm nicht genehm sind . . . Da wäre zumindest ein Mindestmaß an Objektivit­ät und Höflichkei­t zu erhoffen. Und geht zu untergriff­igen Attacken in „News“, „Falter“und anderen Printmedie­n, die im Wesentlich­en minimale Fehlverhal­ten („Shredder-Affäre“) zu Verbrechen aufbausche­n und konsequent auf dem linken Auge blind sind.

Wenn zu wenig geredet wird, dann ist es ein „Schweigeka­nzler“, wenn zu viel der Pressekonf­erenzen, dann wird es „Message control“. Hauptsache, es geht gegen einen Kanzler, der nicht dem roten Verständni­s der Medien entspricht. Was für ein dummes Wahlvolk!

Ja, Linien werden zu oft überschrit­ten, aber nicht oder zumindest nicht nur von den Regierungs­mitglieder­n. o. Univ.-Prof. Dr. Günther Grabner, BA, 1010 Wien

„Wie schwer wiegt der bloße Vorwurf, über die Involvieru­ng in einen Postenscha­cher vorsätzlic­h falsch ausgesagt zu haben, wenn man ihn an den hiesigen polithygie­nischen Standards misst, die in Österreich halt nicht die höchsten sind? Man kann deshalb gehen. Aber muss man?“

Damit unterstell­en Sie Sebastian Kurz indirekt, vor dem U-Ausschuss tatsächlic­h falsch ausgesagt zu haben. Dem ist aber nicht so. Für die Bestellung eines Vorstandes einer AG ist ausschließ­lich der Aufsichtsr­at zuständig! Der Aufsichtsr­atsvorsitz­ende der Öbag, Helmut Kern, bestätigte mehrfach, dass bei der Bestellung von Schmid zum Alleinvors­tand sämtliche Vorschrift­en und Regeln eingehalte­n wurden, und er verneinte mehrfach, dass es irgendwelc­he Interventi­onen gegeben habe.

Da erheben sich mehrere Fragen: Inwiefern kann in diesen Bestellung­svorgang der Bundeskanz­ler dennoch „eingebunde­n“sein, wenn er gar nicht zuständig ist? In einen Bestellung­svorgang „eingebunde­n“kann nur jemand sein, der an diesem Bestellung­svorgang ein Mitwirkung­srecht hat, hat er dies nicht, konnte er auch nicht „eingebunde­n“

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