Veröffentlichung ist Skandal
Wenn zwei, mag sein auch in hoher Position stehende, Personen in einem privaten Gespräch ihre Meinung zu bestimmten Staatseinrichtungen zum Ausdruck bringen, ist das an sich nichts anderes, als wenn zwei nicht in der Öffentlichkeit stehende Personen dasselbe tun. Den Privatbereich zu schützen ist Inhalt des Datenschutzes, darauf haben auch sie Anspruch.
Unabhängig davon, ob der Inhalt des Gespräches der Mehrheit, Minderheit
oder wem immer gefällt oder nicht, gibt es keinen Anlass und auch keine rechtliche Begründung, über die Medien dies der Öffentlichkeit kundzutun und die beiden deswegen öffentlich als weiß Gott welche Unmenschen hinzustellen.
Das Abhören des Telefons ist verboten, die Veröffentlichung eines Privatgesprächs als Folge eines Verlangens der Opposition im Untersuchungsausschuss soll erlaubt sein? Und das noch dazu ohne jeden Zusammenhang mit dem Untersuchungsthema? Der Skandal ist also nicht das durch den Rechtsstaat zu schützende Privatgespräch, sondern die Veröffentlichung desselben durch die Neos. Für sie gilt der Rechtsstaat offensichtlich nicht, und die Weitergabe des Inhalts der privaten Chats bleibt ungestraft, man ist ja durch die Immunität geschützt. Typisch, die, die am lautesten für den Rechtsstaat einzutreten vorgeben, treten ihn mit Füßen. Es darf bezweifelt werden, dass ein Richter das als zulässig befunden hätte, oder sind Abgeordnete jetzt gar zugleich Richter? Dr. Hermann Arnold, 6162 Mutters
Über verbale Untergriffe und das Klima in der Innenpolitik