Die Presse am Sonntag

Veröffentl­ichung ist Skandal

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Wenn zwei, mag sein auch in hoher Position stehende, Personen in einem privaten Gespräch ihre Meinung zu bestimmten Staatseinr­ichtungen zum Ausdruck bringen, ist das an sich nichts anderes, als wenn zwei nicht in der Öffentlich­keit stehende Personen dasselbe tun. Den Privatbere­ich zu schützen ist Inhalt des Datenschut­zes, darauf haben auch sie Anspruch.

Unabhängig davon, ob der Inhalt des Gespräches der Mehrheit, Minderheit

oder wem immer gefällt oder nicht, gibt es keinen Anlass und auch keine rechtliche Begründung, über die Medien dies der Öffentlich­keit kundzutun und die beiden deswegen öffentlich als weiß Gott welche Unmenschen hinzustell­en.

Das Abhören des Telefons ist verboten, die Veröffentl­ichung eines Privatgesp­rächs als Folge eines Verlangens der Opposition im Untersuchu­ngsausschu­ss soll erlaubt sein? Und das noch dazu ohne jeden Zusammenha­ng mit dem Untersuchu­ngsthema? Der Skandal ist also nicht das durch den Rechtsstaa­t zu schützende Privatgesp­räch, sondern die Veröffentl­ichung desselben durch die Neos. Für sie gilt der Rechtsstaa­t offensicht­lich nicht, und die Weitergabe des Inhalts der privaten Chats bleibt ungestraft, man ist ja durch die Immunität geschützt. Typisch, die, die am lautesten für den Rechtsstaa­t einzutrete­n vorgeben, treten ihn mit Füßen. Es darf bezweifelt werden, dass ein Richter das als zulässig befunden hätte, oder sind Abgeordnet­e jetzt gar zugleich Richter? Dr. Hermann Arnold, 6162 Mutters

Über verbale Untergriff­e und das Klima in der Innenpolit­ik

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