3-G-Regel auch auf dem Berg, Gipfelbussi verpönt
Ohne Reservierung kein Übernachten: Das ist nur ein Punkt, der beim Bergwandern zu beachten ist.
In Zeiten von Corona boomt das Wandern, viele Österreicher haben die Berge vor der Haustür für sich entdeckt. Doch auch wenn man mit dem Ausflug in die Natur der Enge vieler pandemiebedingten Beschränkungen entfliehen will, ganz ohne Regeln geht es auch in Schutzhütten oder auf bewirtschafteten Almen nicht.
Da ist beispielsweise die (derzeit noch notwendige) Gästeregistrierung – zentrale digitale Lösungen wie bei Gaststätten im Tal sind auf so mancher Hütte mangels Strom oder WLAN gar nicht so einfach umzusetzen. „Die Sicherheitsmaßnahmen stellen unsere Hüttenwirte vor erhebliche Herausforderungen“, sagt Peter Kapelari, beim Alpenverein für das Hüttenwesen zuständig. Auf den Berghütten braucht es seit dem Vorjahr auch einen CoronaBeauftragten und ausgeklügelte Präventionskonzepte.
Routine nach Neuland. Doch mittlerweile sind viele Dinge, die im vergangenen Sommer Neuland waren, zur Routine geworden – und werden wohl die Pandemie überdauern. So sind die mobilen Trennwände aus Holz, die Gruppen in Schlaflagern separieren und für Abstand sorgen, bei Gästen gut angekommen. Ein bisschen mehr Privatheit im Schlaflager ist selbst bei geeichten Hüttengästen auch abseits einer Pandemie sehr willkommen.
Um den Abstandsregeln Genüge zu tun, haben Hüttenwirte auch in den Gaststuben Trennwände angebracht. Die sind aktuell nicht mehr nötig, es braucht derzeit keinen Mindestabstand
zwischen Besuchergruppen, man darf auch im Stehen konsumieren. Dennoch: „Bisher hat man gesagt: Sitz di her, rutsch ma zamm. Das ist durch Corona schwierig geworden“, meinte Kapelari.
Neues Verhalten. Damit sich Wanderer, Kletterer oder Bergsteiger orientieren können, hat der Verband alpiner Vereine Österreichs mit Alpenverein und Naturfreunden eine Liste mit Verhaltensregeln zusammengestellt. Auch wenn derzeit keine Abstandspflicht zu haushaltsfremden Personen im Freien gilt, raten die alpinen Vereine, Rituale wie Gipfelbussi oder Händeschütteln zu unterlassen. Auch seine Trinkflasche sollte man möglichst nicht teilen.
Die Hütten sollen nur gesund und mit dem Nachweis, getestet, geimpft oder genesen zu sein, besucht werden. Die wohl wichtigste Regel für alle, die länger unterwegs sind: Wer auf einer Schutzhütte einen Schlafplatz will, muss vorher reservieren. Das gilt auch für Selbstversorgerhütten, wo man sich im Vorfeld einer Tour beim zuständigen Verein über die Nutzungsvoraussetzungen erkundigen soll.
Mitzubringen sind Schlafsack, Polsterbezug, Handtuch. Wer länger unterwegs und nicht geimpft oder genesen ist, sollte Selbsttests mit haben. Testnachweise braucht es ab Vollendung des zwölften Lebensjahres. Leichter wird es voraussichtlich ab 22. Juli. Da dürfte die Gästeregistrierung in der Gastronomie fallen. Infos zu aktuellen Regeln unter www.alpenverein.at und www.naturfreunde.at.