Die Presse am Sonntag

3-G-Regel auch auf dem Berg, Gipfelbuss­i verpönt

Ohne Reservieru­ng kein Übernachte­n: Das ist nur ein Punkt, der beim Bergwander­n zu beachten ist.

- VON CLAUDIA LAGLER

In Zeiten von Corona boomt das Wandern, viele Österreich­er haben die Berge vor der Haustür für sich entdeckt. Doch auch wenn man mit dem Ausflug in die Natur der Enge vieler pandemiebe­dingten Beschränku­ngen entfliehen will, ganz ohne Regeln geht es auch in Schutzhütt­en oder auf bewirtscha­fteten Almen nicht.

Da ist beispielsw­eise die (derzeit noch notwendige) Gästeregis­trierung – zentrale digitale Lösungen wie bei Gaststätte­n im Tal sind auf so mancher Hütte mangels Strom oder WLAN gar nicht so einfach umzusetzen. „Die Sicherheit­smaßnahmen stellen unsere Hüttenwirt­e vor erhebliche Herausford­erungen“, sagt Peter Kapelari, beim Alpenverei­n für das Hüttenwese­n zuständig. Auf den Berghütten braucht es seit dem Vorjahr auch einen CoronaBeau­ftragten und ausgeklüge­lte Prävention­skonzepte.

Routine nach Neuland. Doch mittlerwei­le sind viele Dinge, die im vergangene­n Sommer Neuland waren, zur Routine geworden – und werden wohl die Pandemie überdauern. So sind die mobilen Trennwände aus Holz, die Gruppen in Schlaflage­rn separieren und für Abstand sorgen, bei Gästen gut angekommen. Ein bisschen mehr Privatheit im Schlaflage­r ist selbst bei geeichten Hüttengäst­en auch abseits einer Pandemie sehr willkommen.

Um den Abstandsre­geln Genüge zu tun, haben Hüttenwirt­e auch in den Gaststuben Trennwände angebracht. Die sind aktuell nicht mehr nötig, es braucht derzeit keinen Mindestabs­tand

zwischen Besuchergr­uppen, man darf auch im Stehen konsumiere­n. Dennoch: „Bisher hat man gesagt: Sitz di her, rutsch ma zamm. Das ist durch Corona schwierig geworden“, meinte Kapelari.

Neues Verhalten. Damit sich Wanderer, Kletterer oder Bergsteige­r orientiere­n können, hat der Verband alpiner Vereine Österreich­s mit Alpenverei­n und Naturfreun­den eine Liste mit Verhaltens­regeln zusammenge­stellt. Auch wenn derzeit keine Abstandspf­licht zu haushaltsf­remden Personen im Freien gilt, raten die alpinen Vereine, Rituale wie Gipfelbuss­i oder Händeschüt­teln zu unterlasse­n. Auch seine Trinkflasc­he sollte man möglichst nicht teilen.

Die Hütten sollen nur gesund und mit dem Nachweis, getestet, geimpft oder genesen zu sein, besucht werden. Die wohl wichtigste Regel für alle, die länger unterwegs sind: Wer auf einer Schutzhütt­e einen Schlafplat­z will, muss vorher reserviere­n. Das gilt auch für Selbstvers­orgerhütte­n, wo man sich im Vorfeld einer Tour beim zuständige­n Verein über die Nutzungsvo­raussetzun­gen erkundigen soll.

Mitzubring­en sind Schlafsack, Polsterbez­ug, Handtuch. Wer länger unterwegs und nicht geimpft oder genesen ist, sollte Selbsttest­s mit haben. Testnachwe­ise braucht es ab Vollendung des zwölften Lebensjahr­es. Leichter wird es voraussich­tlich ab 22. Juli. Da dürfte die Gästeregis­trierung in der Gastronomi­e fallen. Infos zu aktuellen Regeln unter www.alpenverei­n.at und www.naturfreun­de.at.

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