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Man muss es ehrlich sagen: Die internationalen Börsen haben angesichts einer unerhörten Kriegssituation in der Ukraine zwar klarerweise reagiert, aber von einem richtigen Börsenbeben kann – abgesehen von der russischen Börse, die in einer ersten Reaktion 50 Prozent verlor, und abgesehen von Einzelwerten, die wie Raiffeisen Bank International extrem stark in Russland und der Ukraine engagiert sind, nicht die Rede sein. Gut, beim DAX endete die Woche mit einem Gesamtverlust von vier Prozent, beim Euro Stoxx 50 aber schon nur mehr von 2,9 Prozent. Und in den USA konnte sich der Index S&P 500 sogar leicht im Plus halten, während der Technologieindex Nasdaq überhaupt einen Zuwachs von 1,5 Prozent verzeichnete.
Europa liegt dem Gebiet des wahnwitzigen Krieges ganz einfach näher, die wirtschaftlichen Verflechtungen mit Osteuropa sind einfach enger.
Dass die Börsen auch in Europa trotzdem relativ glimpflich davongekommen sind, darf freilich nicht darüber hinwegtäuschen, dass die kommenden Wochen und Monate turbulent bleiben und leider heftigere Kursausschläge möglich bleiben dürften. Natürlich auch nach oben, wenn wie am Freitag Hoffnung aufkam, dass doch Verhandlungen zwischen Russland und Kiew stattfinden könnten. Hängt halt alles am seidenen Faden.
Erschwerend kommt hinzu, dass der Krieg die ohnehin hochgesprungene Inflation weiter treiben wird, weil die Rohstoffpreise weiter anziehen dürften. Für die Notenbanken wird das Dilemma nur noch größer: Gegen die Inflation braucht es dringend eine raschere Leitzinserhöhung, aber auf der Konjunkturseite droht Verlangsamung.
„Krieg und Inflation: Die meisten Marktteilnehmer haben eine derartige Situation noch nicht erlebt“, sagte Neil Wilson, Chef-Analyst des Online-Brokers Markets.com, am Freitag treffend zur Nachrichtenagentur Reuters. Die Börsen hätten Ende der 1970er-, Anfang der 1980er-Jahre zuletzt mit solchen Einflüssen zu kämpfen gehabt.
Wie man es auch dreht und wendet: Es bleibt schwierig an den Börsen. Man würde es gern anders formulieren, aber man kann doch nur wiederholen: Vorsicht walten lassen! Und zweitens sein Depot tragfähig diversifizieren!
Sollte man sie nicht längst im Depot haben, ist jetzt wohl kein schlechter Zeitpunkt, sich bei Rohstoffaktien umzusehen. Die Firmen aus diesem Bereich, die selbst aufgrund von Lieferengpässen und gesteigerter Nachfrage zu den Inflationstreibern gehören, profitieren umgekehrt davon, schütten meist gute Dividenden aus oder kaufen kurstreibend Aktien zurück. Der Ukraine-Krieg
in einem polizeilichen Ermittlungsverfahren ausgelesen werden dürfen, ist hingegen noch nicht klar. Ebenso wenig, ob der Fahrzeuglenker selbst ihre Verwendung zur Klärung eines Unfallhergangs verlangen darf.
Nach hinten. Direkte praktische Anwendung findet wohl der Rückfahr-Assistent. Rückwärts fahrende Autos sind zwar nicht gerade die Top-Liga der Unfallursachen, aber auch das Eliminieren rarer Unsicherheitsfaktoren ist
Dürfen Daten aus der Blackbox für persönliche Belange ausgewertet werden?
der Komfortzone zuträglich. Es können Radar, Kamera oder Ultraschallsensoren zum Einsatz kommen, teurere Systeme arbeiten mit einer Kombination dieser Anwendungen.
Müdigkeits- und KonzentrationsWarner gehören ab Jahresmitte ebenfalls zum verpflichtenden Serien-Umfang. Ihre Sinnhaftigkeit ist allerdings fraglich: Wer am Einschlafen ist oder abgelenkt, bekommt wohl auch
EU-ISCH FÜR FORTGESCHRITTENE
Das Brüsseler Regelwerk für Assistenzsysteme im Wortlaut: „Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern“. Vergleichsweise sparsam die englische Variante: „Car Safety Regulation“. We miss you, Britannia!
Für welche Autos und ab wann gilt es? Neue Modelle, die ab 6. Juli 2022 in der EU typengenehmigt werden, müssen diese Systeme an Bord haben. Per 7. Juli 2024 müssen alle erstzugelassenen Fahrzeuge damit ausgestattet sein, auch wenn ihre Typengenehmigung schon älter ist. Gebrauchtfahrzeuge sind nicht von der neuen Vorschrift betroffen.