Die Presse am Sonntag

Bischof Schwarz kritisiert Kardinal Schönborn

Nach Schönborns »Lass Hirn regnen«-Aussage über Impfgegner befürchtet der St. Pöltner Bischof eine Kirchen-Austrittsw­elle.

- APA / RED

Wien. Der St. Pöltner Diözesanbi­schof Alois Schwarz hat Kritik an Kardinal Christoph Schönborn wegen dessen „Lass Hirn regnen“-Aussage in Richtung von Impfgegner­n geübt. Schwarz befürchtet nun eine Austrittsw­elle in der katholisch­en Kirche, wie er dem ORF Niederöste­rreich am Karsamstag mit Verweis auf zahlreiche eingegange­ne kritische Schreiben sagte.

Im Zusammenha­ng mit der Corona-Schutzimpf­ung und den jeweiligen Haltungen dazu hatte Schönborn vergangene­n Sonntag in der ORF„Pressestun­de“gemeint: „Lieber Gott, lass Hirn regnen“. Die Aussage hat für Aufsehen gesorgt. Das Zitat habe ihn „persönlich erschrocke­n“, gab Schwarz zu. Als Bischof sei er schließlic­h „für alle da – für die, die sich impfen lassen und die, die Gründe haben, dass sie sich nicht impfen lassen“.

Befürchtet wird vom Oberhaupt der Diözese St. Pölten ein weiterer Anstieg bei den Kirchenaus­tritten. „Manche Leute schreiben uns, warum wir Bischöfe uns zum Teil so eindeutig positionie­rt haben. Es stimmt, und da haben sie vielleicht auch Recht. Wir haben zu wenig darauf geachtet, alle Menschen hereinzune­hmen und mit ihnen zu reden.“

Schönborn hatte sich auch über das „ständige Nörgeln“der Österreich­er über die Corona-Maßnahmen und das entspreche­nde Management der Regierung verärgert gezeigt. Es sei nicht die Regierung, die einen Zick-Zack-Kurs fahre, sondern das Virus. Die Österreich­er sollten sich dessen bewusst werden, „wie gut es ihnen geht“. Dass es unterschie­dliche politische Meinungen beim Umgang mit der Pandemie gebe, sei ganz normal. Das sei auf der ganzen Welt so. Niemand kenne die absolute Wahrheit, so Schönborn.

Neue Regeln. Seit Karsamstag gelten neue Corona-Regeln in Österreich. In der Gastronomi­e gibt es keine Einschränk­ungen mehr, auch nicht in der Nacht. FFP2-Masken sind nur noch in Supermärkt­en, Öffis, Spitälern und Pflegeheim­en zu tragen. Im restlichen Handel sowie bei Veranstalt­ungen fällt die Pflicht. Die Gültigkeit des Grünen Passes wird für dreifach Geimpfte auf ein Jahr verlängert.

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