Taufe, Trauung, Beichte: Was dürfen Ausgetretene?
Wer aus der katholischen Kirche austritt, ist von gewissen Funktionen und Ritualen ausgeschlossen. In der Ausgestaltung ist manches aber den Pfarrern überlassen. Auch für den Wiedereintritt gibt es einen offiziellen Ritus, der allerdings nicht immer einge
Austritt. 72.055 Personen sind 2021 in Österreich aus der katholischen Kirche ausgetreten. Der Austritt erfolgt beim Meldeamt, das dann die jeweilige Diözese benachrichtigt. Auch der Pfarrer der Wohnsitz-Pfarrgemeinde wird informiert: Er sei angehalten, mit jedem Austretenden Kontakt aufzunehmen, heißt es aus der Erzdiözese Wien. 545 Menschen haben 2021 nach einem solchen Gespräch ihren Austritt widerrufen. Wer austritt, ist von gewissen kirchlichen Funktionen und Ritualen ausgeschlossen, in begründeten Einzelfällen könnten aber Ausnahmen gemacht werden, heißt es von der Kirche.
Sakramente. Wer ausgetreten ist, kann grundsätzlich nicht mehr die Kommunion – also die geweihten, symbolisch für Leib und Blut Christi stehenden
3807 Menschen
sind 2020 wieder in die Kirche eingetreten. In den Jahren davor waren es stets zwischen 4000 und 5000.
32.521 Taufen
wurden 2020 durchgeführt – weit weniger als 2019 (fast 45.000) – wohl coronabedingt. Für 2021 liegen noch keine Zahlen vor.
Gaben – in Empfang nehmen oder zur Beichte gehen. In der Praxis wird dabei freilich meist nicht nach dem Mitgliedsstatus gefragt. Das Beten und Innehalten in der Kirche ist auch Nichtmitgliedern ausdrücklich erlaubt.
Taufe und Firmung. Das Taufpatenamt ist Kirchenmitgliedern vorbehalten: Deren Aufgabe sei es schließlich, die religiöse Entwicklung des Kindes zu begleiten, heißt es von der Kirche. Die Eltern müssen nicht unbedingt Mitglieder sein. Sind beide ausgetreten, sei es umso wichtiger, einen Taufpaten zu ernennen, der eine gewisse Nähe zur Kirche habe. Formell können aber auch frisch Wiedereingetretene Taufpaten werden. (Selbiges gilt auch für Firmpaten.) Neben Taufpaten kann es auch Taufzeugen geben: Diese müssen nicht Kirchenmitglied sein und haben keine formelle Funktion, können aber in die Taufe eingebunden sein.
Trauung. Um kirchlich heiraten zu können, muss mindestens ein Partner Kirchenmitglied sein.
Arbeit. Eine Mitgliedschaft ist auch für gewisse kirchliche Anstellungen – etwa für bestimmte Funktionen in kirchlichen Schulen, Pflegeheimen oder der Caritas – nötig.
Beerdigung. Verstirbt ein Mensch, dann wird üblicherweise zunächst überprüft, ob er Kirchenmitglied war und damit den Wunsch nach einem kirchlichen Begräbnis ausgedrückt hat. Wünschen die Angehörigen eines Verstorbenen, der ausgetreten war, dennoch eine kirchliche Begleitung, ist auch ein Begräbnis mit christlichen Elementen, das aber nicht ganz dem katholischen Ritus folgt, möglich.
Wiedereintritt. 3807 Menschen sind 2020 wieder in die Kirche eingetreten. Dafür ist ein Termin bei einem Pfarrer nötig. Es gibt einen offiziellen, von der Bischofskonferenz approbierten Ritus, der das gemeinsame Beten des Glaubensbekenntnisses und die Anwesenheit von zwei Zeugen vorsieht. Tatsächlich wird ein Wiedereintritt von jedem Pfarrer anders – und oft niederschwelliger – gehandhabt: etwa bei einem informellen Gespräch (auch ohne Zeugen) oder im Rahmen eines Gottesdienstes. Eine Mindestdauer für die Mitgliedschaft gibt es nicht, ein Austritt ist jederzeit wieder möglich.