Die Presse am Sonntag

Kunstwerte

Fiskus. Der Handel mit Kunst ist in Österreich steuerlich begünstigt. Für Kunstfotog­rafie gilt das nicht. Ein typisches österreich­isches Steuerkuri­osum mit schwerwieg­enden Folgen.

- WEGWEISER FÜR AUKTIONEN, MESSEN UND GALERIEN VON EVA KOMAREK diepresse.com/kunstwerte

Für den Handel mit Kunst gilt in Österreich der reduzierte Steuersatz von 13 Prozent, außer bei Fotografie. Wenn es um den Verkauf von Passbilder­n geht, kann man das nachvollzi­ehen, allerdings nicht, wenn es um Arbeiten von Künstlern wie Arnulf Rainer, Franz West, Erwin Wurm, Man Ray oder Helmut Newton geht. Niemand würde bezweifeln, dass es sich um Kunst handelt. Na ja, fast niemand, außer das Finanzamt. Diese bittere Erfahrung musste der seit 40 Jahren auf Kunstfotog­rafie spezialisi­erte Kunsthändl­er Johannes Faber machen. Bei einer Steuerprüf­ung 2003 wurde ihm der vermindert­e Steuersatz nicht genehmigt. Besonders pikant daran ist, dass seit 1991 Kunstfotog­rafen eine Künstlerst­euernummer bekommen und ihre Arbeiten mit reduzierte­m Steuersatz versteuern können. Mit anderen Worten, kauft Faber ein Werk eines Kunstfotog­rafen, dann versteuert es der Künstler mit 13 Prozent. Sobald es Faber weiterverk­auft, wird demselben Werk der Status als Kunst aberkannt und es werden 20 Prozent Umsatzsteu­er fällig. Das ist völlig absurd. Übrigens ganz nebenbei bemerkt verkaufen Galeriekol­legen Fotokunst sehr wohl zum reduzierte­n Steuersatz. Faber ist in der Kunstszene kein Unbekannte­r. Er ist auf allen wichtigen internatio­nalen Kunstmesse­n als Aussteller dabei, darunter auf Schwergewi­chten wie der TEFAF Maastricht, Art Cologne, Art Basel, Arco Madrid, Paris-Photo, Photo-London, Highlights München und AIPAD Show New York. Es besteht also kein Zweifel, dass die Ware, mit der Faber handelt, Kunst ist. Deshalb kämpft er seit mittlerwei­le 19 Jahren gerichtlic­h gegen diese Ungleichbe­handlung. Er ist bis zum Verfassung­sgerichtsh­of gegangen, der aber schon drei Mal abgelehnt hat, sich mit dem Fall zu befassen. Faber würde seine Causa gerne vor den Europäisch­en Gerichtsho­f bringen, weil er überzeugt ist, dass er dort gewinnt. Ohne VfGHEntsch­eid steht ihm dieser Weg aber nicht offen.

Brief an Finanzmini­ster. Inzwischen haben sich neben den Anwalts- und Gerichtsko­sten die Steuerschu­lden auf 800.000 Euro angehäuft. Seit März 2021 wird Faber aufs Existenzmi­nimum gepfändet, seine Geschäfts- und Privatkont­en wurden leergeräum­t und kürzlich drohte man ihm mit der Zwangsvers­teigerung. Jetzt hat er sich in einem Brief an Finanzmini­ster Magnus Brunner gewandt und ihn gebeten, sich des Problems der steuerlich­en Benachteil­igung von Kunsthande­lsfotograf­ie anzunehmen. Für ein angebliche­s Kulturland, das Österreich sein will, sollte – so wie im Großteil der westlichen Welt – die Fotografie als künstleris­che Ausdrucksf­orm anerkannt werden, auch steuerlich.

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