Was die Reform bringt
Die Situation von angestellten Fachkräften verbessert sich ebenso wie die der Neu- und Quereinsteiger. Auch ein Angehörigen-Bonus wurde geschaffen.
Wer in Österreich Pflegefachkraft werden will, hat vier Möglichkeiten – eine Ausbildung an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege (Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger), den Besuch einer Schule für Sozialbetreuungsberufe (Heimhilfe, Fachsozialbetreuer, Diplomsozialbetreuer), die Teilnahme an Schulversuchen an berufsbildenden höheren Schulen (BHS) für Pflege sowie das Absolvieren eines Studiums an einer Fachhochschule (FH).
Im Zuge der am Donnerstag präsentierten Pflegereform wurde beschlossen, dass während der Ausbildung alle einen Zuschuss von 600 Euro im Monat erhalten. Umsteiger bzw. Wiedereinsteiger bekommen – während einer vom AMS geförderten Ausbildung – ein höheres Pflegestipendium von 1400 Euro im Monat. Als Modellversuch wird zudem eine Pflegelehre eingeführt, diese soll ab dem Schuljahr 2023/24 starten und nach sieben Jahren evaluiert werden.
Mehr Geld für Angestellte. Für angestellte Fachkräfte kündigte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) eine Gehaltserhöhung an, die in diesem und im nächsten Jahr vermutlich als monatlicher Bonus ausbezahlt wird. Reserviert dafür sind 520 Millionen Euro. Für den einzelnen Angestellten soll das jährlich etwa ein zusätzliches Monatsgehalt bringen. Insgesamt
Gesundheits- und Sozialminister
ist das Maßnahmenpaket eine Milliarde Euro schwer. Alle Änderungen, die zu Mehrkosten führen, sind vorerst auf zwei Jahre befristet.
Geschaffen wird auch ein Angehörigen-Bonus von 1500 Euro jährlich für jene Familienmitglieder, die den größten Teil der Pflege zu Hause leisten. Der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz für Angehörige von Pflegebedürftigen wird von einem auf drei Monate ausgeweitet, wobei allerdings eine entsprechende kollektivvertragliche Regelung oder Betriebsvereinbarung vorliegen muss. Die erhöhte Familienbeihilfe wird nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet.
Künftig soll es zudem für pflegende Angehörige bereits nach drei Tagen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Ersatzpflege geben (statt wie bisher erst nach sieben Tagen), wenn die Betroffenen aufgrund von Krankheit, Kur, Urlaub oder sonstigen Gründen vorübergehend an der Pflege verhindert sind.
Erweitert werden die Kompetenzen von Pflege- und Pflegefachassistenz: Sie dürfen etwa Infusionen anschließen und Spritzen geben.
Ausgebildete Fachkräfte aus dem Ausland sollen die Arbeitserlaubnis (Rot-Weiß-Rot-Card) künftig einfacher erhalten. So entfällt etwa die Sprachüberprüfung, diese obliegt stattdessen dem Dienstgeber. Gelten soll das vorerst bis Ende 2023, danach wird evaluiert.
» Wir machen die Ausbildung deutlich attraktiver. Und wir unterstützen Menschen, die Pflege benötigen. « JOHANNES RAUCH