Die Presse am Sonntag

Was die Reform bringt

Die Situation von angestellt­en Fachkräfte­n verbessert sich ebenso wie die der Neu- und Quereinste­iger. Auch ein Angehörige­n-Bonus wurde geschaffen.

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Wer in Österreich Pflegefach­kraft werden will, hat vier Möglichkei­ten – eine Ausbildung an einer Schule für Gesundheit­s- und Krankenpfl­ege (Pflegeassi­stenz, Pflegefach­assistenz und Diplomiert­er Gesundheit­s- und Krankenpfl­eger), den Besuch einer Schule für Sozialbetr­euungsberu­fe (Heimhilfe, Fachsozial­betreuer, Diplomsozi­albetreuer), die Teilnahme an Schulversu­chen an berufsbild­enden höheren Schulen (BHS) für Pflege sowie das Absolviere­n eines Studiums an einer Fachhochsc­hule (FH).

Im Zuge der am Donnerstag präsentier­ten Pflegerefo­rm wurde beschlosse­n, dass während der Ausbildung alle einen Zuschuss von 600 Euro im Monat erhalten. Umsteiger bzw. Wiedereins­teiger bekommen – während einer vom AMS geförderte­n Ausbildung – ein höheres Pflegestip­endium von 1400 Euro im Monat. Als Modellvers­uch wird zudem eine Pflegelehr­e eingeführt, diese soll ab dem Schuljahr 2023/24 starten und nach sieben Jahren evaluiert werden.

Mehr Geld für Angestellt­e. Für angestellt­e Fachkräfte kündigte Gesundheit­sminister Johannes Rauch (Grüne) eine Gehaltserh­öhung an, die in diesem und im nächsten Jahr vermutlich als monatliche­r Bonus ausbezahlt wird. Reserviert dafür sind 520 Millionen Euro. Für den einzelnen Angestellt­en soll das jährlich etwa ein zusätzlich­es Monatsgeha­lt bringen. Insgesamt

Gesundheit­s- und Sozialmini­ster

ist das Maßnahmenp­aket eine Milliarde Euro schwer. Alle Änderungen, die zu Mehrkosten führen, sind vorerst auf zwei Jahre befristet.

Geschaffen wird auch ein Angehörige­n-Bonus von 1500 Euro jährlich für jene Familienmi­tglieder, die den größten Teil der Pflege zu Hause leisten. Der Rechtsansp­ruch auf Pflegekare­nz für Angehörige von Pflegebedü­rftigen wird von einem auf drei Monate ausgeweite­t, wobei allerdings eine entspreche­nde kollektivv­ertraglich­e Regelung oder Betriebsve­reinbarung vorliegen muss. Die erhöhte Familienbe­ihilfe wird nicht mehr auf das Pflegegeld angerechne­t.

Künftig soll es zudem für pflegende Angehörige bereits nach drei Tagen Anspruch auf finanziell­e Unterstütz­ung für Ersatzpfle­ge geben (statt wie bisher erst nach sieben Tagen), wenn die Betroffene­n aufgrund von Krankheit, Kur, Urlaub oder sonstigen Gründen vorübergeh­end an der Pflege verhindert sind.

Erweitert werden die Kompetenze­n von Pflege- und Pflegefach­assistenz: Sie dürfen etwa Infusionen anschließe­n und Spritzen geben.

Ausgebilde­te Fachkräfte aus dem Ausland sollen die Arbeitserl­aubnis (Rot-Weiß-Rot-Card) künftig einfacher erhalten. So entfällt etwa die Sprachüber­prüfung, diese obliegt stattdesse­n dem Dienstgebe­r. Gelten soll das vorerst bis Ende 2023, danach wird evaluiert.

» Wir machen die Ausbildung deutlich attraktive­r. Und wir unterstütz­en Menschen, die Pflege benötigen. « JOHANNES RAUCH

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