Die Presse am Sonntag

GUT ZU WISSEN

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Werknutzun­gsbewillig­ungen sind auch für Käufer von Kunstwerke­n relevant: Haben Sie das Werk eines zeitgenöss­ischen Künstlers erworben, so besitzen Sie damit nicht automatisc­h das Nutzungsre­cht an dem Kunstwerk, etwa für Werbezweck­e oder andere Abbildunge­n. Das behält der Urheber, solang dies nicht vertraglic­h übertragen wurde.

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